Der allgemeine Ladepreise Thread

  • my2cents: hier ein Beispiel, wie es anders gehen kann. Ladevorgang an einer öffentlichen AC Säule in Wien mit einem Zeit-Nachttarif 0,018€/Min (keine Blockinggebühr).


    Falls ich aus irgendeinem Grund nicht an meiner Wallbox laden möchte, stehen mir 6 öffentliche AC-Ladepunkte (jeweils 11 kW) in einem Umkreis von ca. 150-300 m zur Verfügung.

  • Ich bin immer noch der Meinung, dass man die verschiedenen Ladeoptionen differenziert betrachten muss. DC ist wie Tankstellen - es gibt verschiedene Anbieter und der Markt regelt das (gewisse Leitlinien wird es noch brauchen, aber da geht es weniger um den Preis an sich, sondern um die Transparenz und Fairness).


    AC findet entweder privat statt (z.B. zuhause, Arbeitgeber), das Thema ist auch schon gelöst. Bleibt öffentliches AC-Laden. Das betrifft zum einen Orte, wo man sich länger aufhält (Parkhäuser, Messen, Freizeitparks, Hotels), das kann man meinetwegen auch den Markt machen lassen (wenn es zu teuer ist, laden die Leute nicht, die Unzufriedenheit färbt auf den Standort ab -> Motivation für faire Preise).


    Zum Schluss bleibt AC-Laden im öffentlichen Raum, primär von Leuten genutzt, die keinen eigenen Stellplatz haben. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Markt regeln kann. Hier handelt es sich um Infrastruktur, die nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden kann (vergleiche Straßenbeleuchtung oder Abwasserkanal). Am elegantesten wäre, wenn jeder seinen Hausstromtarif “mitbringen“ kann, aber das macht es wieder kompliziert. Eigentlich müsste der Preis festgeschrieben werden - z.B. auf 29ct/kWh. Ist in der Praxis leider schwieriger als es klingt, weil bei so „planwirtschaftlichen“ Eingriffen sich immer jemand die Taschen vollmacht (die Betreiber behaupten dann, dass ihre Kosten bei 70ct/kWh liegen und sie 40ct. vom Staat brauchen, obwohl die realen Kosten bei effizientem Betrieb vielleicht bei 35ct/kWh liegen), aber anders wird es für Laternenparker nie attraktiv. Vielleicht geht es, wenn die Kommune die Installation/Wartung bezahlt, der Betrieb sollte dann kostendeckend möglich sein.

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  • Vielleicht geht es, wenn die Kommune die Installation/Wartung bezahlt, der Betrieb sollte dann kostendeckend möglich sein.

    Naja, meine Stadtwerke schaffen das anscheinend nicht, anders kann ich mir die 54ct/kWh an deren eigenen AC-Ladern nicht erklären.

    Zum Glück brauche ich die nicht, weil es genug günstigere HPCs in der Stadt gibt. Interessanterweise betreiben die Stadtwerke mittlerweile auch selbst 2 300kw-HPCs, dort kostet der Strom entweder 64ct/kWh oder 59ct für Hausstromkunden. Im ersten Fall ist es für Auswärtige günstiger, wenn sie mit EWEgo für 62ct dort laden als den Adhoc-Preis zu zahlen. Ansonsten ist man allgemein günstiger unterwegs, wenn man jeden anderen HPC nutzen würde als die der Stadtwerke, der Rest ist entweder EnBW oder EWEgo, beide haben jeweils kostenlose Tarife, die günstiger wären, der Abo-Preis bei EnBW ist es sowieso.

  • Naja, meine Stadtwerke schaffen das anscheinend nicht, anders kann ich mir die 54ct/kWh an deren eigenen AC-Ladern nicht erklären.

    Leider stellen Stadtwerke oft nur die Säulen auf und übergeben die Abrechnung an einen Betreiber. Der macht eben was er will.

    Hier würde eine Adhoc Bezahlung alle Probleme lösen, aber die Gemeinde darf ,glaube ich, gar nicht nicht selbst der Betreiber sein.

    Wer hier Genaueres weiß bitte gerne kommentieren.

  • Leider stellen Stadtwerke oft nur die Säulen auf und übergeben die Abrechnung an einen Betreiber. Der macht eben was er will.

    Hier würde eine Adhoc Bezahlung alle Probleme lösen, aber die Gemeinde darf ,glaube ich, gar nicht nicht selbst der Betreiber sein.

    Wer hier Genaueres weiß bitte gerne kommentieren.

    Bei uns betreiben sie die Säulen vollständig selbst, die Stadtwerke haben dafür eine eigene GmbH gegründet, so dass Netzbetreiber und Säulenbetreiber 2 verschiedene juristische Personen sind. Das ist soweit ich weiß die Bedingung dafür, dass es erlaubt ist, also dass es getrennte Gesellschaften sind.

    Rechtlich ist es im Prinzip so, dass Ämter, Behörden und Gemeinden selbst keine unternehmerischen Tätigkeiten ausführen dürfen, allerdings steht es ihnen immer frei zu diesem Zweck ein Unternehmen zu gründen und diese Tätigkeiten dadurch dann auszuführen. Der Hintergrund ist verkürzt gesagt, dass es andernfalls Steuerhinterziehung wäre. Das führt zu so spannenden Problemen wie z.B. wenn ein Amt auf seinem Parkplatz Wallboxen für die Mitarbeiter bereitstellen will, dann muss es den Strom entweder kostenlos anbieten, was jedoch Beamte von der Nutzung ausschließen würde, da es Beamten untersagt ist staatliches Eigentum (also den Strom) für private Zwecke zu entnehmen oder alternativ ein Gewerbe nur für die Abrechnung der Ladekosten anmelden und für die Leitung dieses Unternehmens dann einen Geschäftsführer einstellen. Das Beispiel ist nicht zufällig gewählt, exakt dieser Fall ist eingetreten bei unserem Vermessungsamt, die haben eine Tiefgarage (gemeinsam genutzt mit dem Finanzamt nebenan) und wollten dort Wallboxen installieren. Nachdem ihnen das Finanzamt dann erklärt hatte, welche Optionen sie haben, war das Thema wieder vom Tisch