Leider stellen Stadtwerke oft nur die Säulen auf und übergeben die Abrechnung an einen Betreiber. Der macht eben was er will.
Hier würde eine Adhoc Bezahlung alle Probleme lösen, aber die Gemeinde darf ,glaube ich, gar nicht nicht selbst der Betreiber sein.
Wer hier Genaueres weiß bitte gerne kommentieren.
Bei uns betreiben sie die Säulen vollständig selbst, die Stadtwerke haben dafür eine eigene GmbH gegründet, so dass Netzbetreiber und Säulenbetreiber 2 verschiedene juristische Personen sind. Das ist soweit ich weiß die Bedingung dafür, dass es erlaubt ist, also dass es getrennte Gesellschaften sind.
Rechtlich ist es im Prinzip so, dass Ämter, Behörden und Gemeinden selbst keine unternehmerischen Tätigkeiten ausführen dürfen, allerdings steht es ihnen immer frei zu diesem Zweck ein Unternehmen zu gründen und diese Tätigkeiten dadurch dann auszuführen. Der Hintergrund ist verkürzt gesagt, dass es andernfalls Steuerhinterziehung wäre. Das führt zu so spannenden Problemen wie z.B. wenn ein Amt auf seinem Parkplatz Wallboxen für die Mitarbeiter bereitstellen will, dann muss es den Strom entweder kostenlos anbieten, was jedoch Beamte von der Nutzung ausschließen würde, da es Beamten untersagt ist staatliches Eigentum (also den Strom) für private Zwecke zu entnehmen oder alternativ ein Gewerbe nur für die Abrechnung der Ladekosten anmelden und für die Leitung dieses Unternehmens dann einen Geschäftsführer einstellen. Das Beispiel ist nicht zufällig gewählt, exakt dieser Fall ist eingetreten bei unserem Vermessungsamt, die haben eine Tiefgarage (gemeinsam genutzt mit dem Finanzamt nebenan) und wollten dort Wallboxen installieren. Nachdem ihnen das Finanzamt dann erklärt hatte, welche Optionen sie haben, war das Thema wieder vom Tisch