Wenn zu viel abgenommen wird, kann sich der Strang auch selbst drosseln.
Kommt immer drauf an, was da an Querschnitten verlegt ist.
Der $14a verlangt, daß alle Verbraucher über 4,2kW eine Steuereinrichtung haben auf die der Netzbetreiber zugreifen kann. Wenn eine Strasse (Strang) eine bestimmte Leistung überschreitet (die sind normal in 250kW Abschnitten aufgeteilt), dann kann der Netzbetreiber (egal jetzt mal auf welchem Wege) einzelne Verbraucher drosseln, wenn die Maximalleistung des (Teil-)Netzes überschritten wird.
Das ist u.a. der Grund warum eine 22kW WB genehmigt werden muss, damit das EVU überwachen kann wie viele große Verbraucher in einer Strasse betrieben werden. Neuinstallationen ab 1.1.24 müssen eine solche Steuereinrichtung haben und wenn es wahr ist was der Flurfunk sagt müssen auch Alteinrichtungen über 4,2kW ab 2029 damit ausgerüstet werden, was vermutlich technisch gar nicht geht bei vielen Geräten.
Dazu kommt die Überwachbarkeit ... aber nicht ich bin es, der das sagt, daß sagt der $14a. Wenn man so will ist der $14a der traurige Versuch das völlig unterdimensionierte Netz irgendwie vor Überlastung, die mit der Energiewende einhergeht, zu schützen. Statt dessen hätte man auch frühzeitig anfangen können das Netz auszubauen. Aber wir sind ja hier in Deutschland, einem technischen Entwicklungsland ...
Ich könnte mir vorstellen, daß es für Ladeparks andere Limits gibt, aber deine Ladekurve sieht nach aktiver Regelung aus. Aber natürlich kann es auch was anderes sein ...