DC Laden

  • Wenn zu viel abgenommen wird, kann sich der Strang auch selbst drosseln.

    Kommt immer drauf an, was da an Querschnitten verlegt ist.

    Der $14a verlangt, daß alle Verbraucher über 4,2kW eine Steuereinrichtung haben auf die der Netzbetreiber zugreifen kann. Wenn eine Strasse (Strang) eine bestimmte Leistung überschreitet (die sind normal in 250kW Abschnitten aufgeteilt), dann kann der Netzbetreiber (egal jetzt mal auf welchem Wege) einzelne Verbraucher drosseln, wenn die Maximalleistung des (Teil-)Netzes überschritten wird.

    Das ist u.a. der Grund warum eine 22kW WB genehmigt werden muss, damit das EVU überwachen kann wie viele große Verbraucher in einer Strasse betrieben werden. Neuinstallationen ab 1.1.24 müssen eine solche Steuereinrichtung haben und wenn es wahr ist was der Flurfunk sagt müssen auch Alteinrichtungen über 4,2kW ab 2029 damit ausgerüstet werden, was vermutlich technisch gar nicht geht bei vielen Geräten.

    Dazu kommt die Überwachbarkeit ... aber nicht ich bin es, der das sagt, daß sagt der $14a. Wenn man so will ist der $14a der traurige Versuch das völlig unterdimensionierte Netz irgendwie vor Überlastung, die mit der Energiewende einhergeht, zu schützen. Statt dessen hätte man auch frühzeitig anfangen können das Netz auszubauen. Aber wir sind ja hier in Deutschland, einem technischen Entwicklungsland ...

    Ich könnte mir vorstellen, daß es für Ladeparks andere Limits gibt, aber deine Ladekurve sieht nach aktiver Regelung aus. Aber natürlich kann es auch was anderes sein ...

  • …der §14a EnWG gilt gar nicht für öffentliche Ladepunkte 8) siehe Art. 3:


    (3) Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen, solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht.

  • Also so eine Diskussion um Gesetzblätter wollte ich hier nicht auslösen 🙈 (die sind sowieso in Deutschland immer kompliziert), aber danke an alle für die Interpretation meiner Ladekurve :)

  • Das ist u.a. der Grund warum eine 22kW WB genehmigt werden muss, damit das EVU überwachen kann wie viele große Verbraucher in einer Strasse betrieben werden. Neuinstallationen ab 1.1.24 müssen eine solche Steuereinrichtung haben und wenn es wahr ist was der Flurfunk sagt müssen auch Alteinrichtungen über 4,2kW ab 2029 damit ausgerüstet werden, was vermutlich technisch gar nicht geht bei vielen Geräten.

    …das sagt nicht der Flurfunk, sondern das Gesetz ;) …gilt allerdings nur für Altanlagen vor dem 01.01.2024 und vereinbarter Steuerung - diese müssen bis zum 31.12.2028 in die neue Regelung überführt werden oder vorher auch auf freiwilliger Basis…

    Altfälle ohne vereinbarte Steuerung bleiben, so die derzeitige Gesetzeslage, davon „verschont“ .

  • …der §14a EnWG gilt gar nicht für öffentliche Ladepunkte 8) siehe Art. 3:


    (3) Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen, solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht.

    Stimmt im Grunde schon, aber das Wort "insbesondere" bedeutet, dass es keine abschließende Aufzählung ist, also es prinzipiell möglich ist, dass die Regelungen auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden können. Natürlich ist das dann trotzdem nur in wirklich dringenden Fällen anzuwenden oder wenn es ein allgemeines Einverständnis darüber gibt, dass es Sinn macht.

  • …das sagt nicht der Flurfunk, sondern das Gesetz ;) …gilt allerdings nur für Altanlagen vor dem 01.01.2024 und vereinbarter Steuerung - diese müssen bis zum 31.12.2028 in die neue Regelung überführt werden oder vorher auch auf freiwilliger Basis…

    Altfälle ohne vereinbarte Steuerung bleiben, so die derzeitige Gesetzeslage, davon „verschont“ .

    Danke Dir, so detailliert wußte ich das nicht. Das entspannt die Lage für Altanlagen.

    seit April 2025: BMW i4 eDrive40
    seit Februar 2017: F23 Cabrio 228i

  • Stimmt im Grunde schon, aber das Wort "insbesondere" bedeutet, dass es keine abschließende Aufzählung ist, also es prinzipiell möglich ist, dass die Regelungen auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden können. Natürlich ist das dann trotzdem nur in wirklich dringenden Fällen anzuwenden oder wenn es ein allgemeines Einverständnis darüber gibt, dass es Sinn macht.

    …wobei durch den Gebrauch von „insbesondere“ nur noch weitere, gleichartige Fälle gebräuchlich bzw. möglich sind… Öffentlich-zugängliche Ladepunkte sind doch etwas zu weit entfernt… :)


    Nachfolgend der entsprechende Abschnitt aus dem Beschluss BK6-22-300 der Bundesnetzagentur (Seite 19 oben):


    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_20231127.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    …immer wieder interessant, wie die Gesetzgebung in D funktioniert 🫣

  • …das sagt nicht der Flurfunk, sondern das Gesetz ;) …gilt allerdings nur für Altanlagen vor dem 01.01.2024 und vereinbarter Steuerung - diese müssen bis zum 31.12.2028 in die neue Regelung überführt werden oder vorher auch auf freiwilliger Basis…

    Altfälle ohne vereinbarte Steuerung bleiben, so die derzeitige Gesetzeslage, davon „verschont“ .

    Der Begriff vereinbarter Steuerung ist mir nicht ganz klar.


    Der Elektriker, der bei eine Wallbox installieren soll, meinte dass auch alle Wärmepumpe vor 1.1.2024 bis 2028 auf Steuerbarkeit nachgerüstet werden müssten.

    Ich hatte gehofft, dass der APZ Steuerschrank (noch ohne Steuerung), den ich für meine Wallbox installieren lassen muss, spätestens 2028 von der Eigentümergemeinschaft zurück gezahlt bekommen würde. ;)

    Wenn unsere Wärmepumpe doch nicht nachgerüstet werden muss, bliebe ich weiterhin auf den Kosten hängen, hier im Haus will keiner mehr eine weiter Wallbox oder ne Sauna ;)

    :/

    i4 edrive35 M-Sport - Sanremo Green Metallic OS8 - seit 04.07.2024

    (vorher i3s seit 07/2020)

  • Der Begriff vereinbarter Steuerung ist mir nicht ganz klar.

    …wenn der Verbraucher bisher schon durch einen Rundsteuerempfänger EIN/AUS (indirekt) geschalten werden konnte oder auch über ein EMS…dafür hatte man bisher auch schon verminderte Grund- und/oder Arbeitspreise gezahlt…

    Wir sind hier aber schon ganz schon off topic 😆