2 verlegt (was als 3x1.5 zulässig ist), da kommen schnell mal 100W zusammen. Bis der Strom dann am Auto ist nochmal 100W und schon sind es 5%. Natürlich ist eine Wallbox, die wenigstens mit 5x4mm2 angeschlossen ist, das Optimum, aber gerade bei Mietobjekten im Bestand ist das Leben nicht immer ein Wunschkonzert.
Ein wenig Offtopic:
Die Frage des Querschnitts ist definitiv zu beachten und ist kein KANN sondern ein MUSS! Und nicht nur aus Ladeverlust Gründen.
Eine normale Haushaltssteckdose wird mit NYM 3x1,5 verkabelt und mit einem B16 Automat abgesichert (natürlich noch mit FI nach dem heutigen Standard - ältere Häuser hatten nicht die Vorgabe alle LS mit FI abzusichern sondern nur den Aussen- und Nassbereich, aber lassen wir das). Solche Haushaltssteckdosen sind im Grunde nicht geeignet ein EV zu laden und wenn dann nur mit maximal 13A Dauerlast. D.h. an einer solchen Steckdose kann man mit maximal 3kW laden. Die Hersteller gehen normal nur bis 2,3kW um sich "Headroom" zu lassen, d.h. 10A maximal pro Phase.
D.h. an einer WB mit einer NYM 3x1,5 Verkabelung sollte man mit maximal 9kW laden.
Auf keinen Fall kann man eine solche Haushaltssteckdose mit einem 16A Dauerstrom belasten. Das geht nur kurzzeitig!
Eine 11kW WB stellt eine Dauerlast für die Installation dar und sollte mindestens so verkabelt werden:
- Von der Lastschiene zum FI mit 10mm2 (möglichst kurzer Weg)
- Vom FI zum LS mit 10mm2 (möglichst kurzer Weg)
- Vom LS zur WB mindestens 5x2,5mm2 (NYM 5x2,5) bei einer 11kW WB
- Vom LS zur WB mindestens 5x6mm2 (NYM 5x6) bei einer 22kW WB
... falls die Leitungslängen vom LS zur WB länger sind, sind eventuell höhere Querschnitte zu installieren wie oben vorgeschlagen! In solchen Installationsfällen in den Normen nachschauen! Die Werte für die länger ausgelegten Installationen habe ich nicht im Kopf, aber ich glaube bereits bei mehr als 30m Kabellänge (LS - WB) sollte man sich bereits einen größeren Querschnitt überlegen. Aber das wäre noch genauer zu prüfen.
Eine WB sollte einen eigenen LS bekommen auf dem nichts mehr anderes angeklemmt ist. Alle anderen Installationen entsprechen nicht mehr heutigem Standard und werden im Falle eines Falles von einem Gutachter angemahnt. Und die Suche nach solchen Installationsfehlern ist kurz, da man an dieser Stelle als erstes drauf schaut.
Installationen vor der letzten Normungsänderung zu den aktuellen Bestimmungen interessieren nur, wenn ein Unfall ensteht und der Bestandschutz des Hauses noch greifen soll. Aber ich empfehle dringend Installationen, die nicht dem oben beschriebenen Standard entsprechen aus eigenem Antrieb zu ändern und auf den letzten Stand zu bringen und zwar aus eigenem Interesse.