BMW Preiserhöhung i4 ab 25.01.2023

  • Habe jetzt nochmal mit Excel nachgerechnet und irgendwo fehlen mir 500€. Wenn ich die neuen Preise aus dem Konfigurator zusammenrechne + den alten Preis vom adaptiven Fahrwerk, dann kommt da 500€ weniger raus als der Konfigurator anzeigt. Das würde implizieren, dass das M-Fahrwerk von 600€ auf 1.100€ hochgegangen ist. In Summe bin ich jetzt bei tatsächlich exakt 1.140€ Aufpreis, die abgesehen vom Ambientelicht hauptsächlich in den Assistenten liegen: 300 beim Driving Assistant und 150 beim Parking Assistant.

    Beim HK hab ich mich vertan, das war nur in meiner Sixt-Bestellung so günstig, bei BMW scheinbar bisher nie, denn sonst würde der alte Preis nicht stimmen.


    Heißt: Bestellt für 77.720€, danach reduziert auf 76.810€ (mit Wegfall M-Scheinwerfer), und jetzt erhöht auf 77.950€. Mal schauen, ob da jetzt noch eine kommt oder nicht - und auch ob Sixt mir das korrekt weitergibt oder sich wieder um 300€ verrechnet (zu meinen Gunsten) :D

  • Hallo Leute,


    bin momentan extrem angebissen auf BMW.


    Bin aus Österreich.


    Hab 02.2022 meinen M50 bestellt, mit Zusatz bis zum Produktionsbeginn kostenlos stornieren zu können.

    Preis vorbehaltlich bzw. Preisänderung bis Status 112.


    Im Dezember bekam ich die Info, das eine Quote frei ist, u. Produktion eingeplant ist (Status 112)

    Da bekam ich eine Preisanpassung ca. 3000,-- plus.


    Zähneknirschend zugesagt.


    Auto am 16.01.2013 gebaut, letzte Woche beim Händler in Österreich eingetroffen.

    Morgen sollte nach Aufbereitung Übergabe erfolgen.

    Jetzt ruft mit der Verkäufer ganz aufgelöst an, das die Dispo gerade die Rechnung von BMW bekommen hat,

    mit einer "nochmaligen" Erhöhung von 1500,--.

    Ich könnte stornieren oder nochmals 1500,-- zu den 3000,-- vor einen Monat.


    Was sagt Ihr zu diesen Fall.

    Krank oder


    Da wartet man ein Jahr auf dieses schei* Auto, u. dann macht BMW sowas.

    Ist dies rechtlich überhaupt zulässig.


    Die Preiserhöhung wurde ja erst am 25.01.2023 von BMW kommuniziert, das Auto aber am 16.01.2023 gebaut.


    Ich könnte zurzeit aus der Haut fahren.

  • Da müsstest du in deinem Vertrag schauen, ich weiß nicht wie das in Ö ist aber hier in DE ist es wohl bei einigen Verträgen so, dass es darum geht, wann das Auto ausgeliefert wird, sprich erst mit Übergabe an den Kunden..


    Folgendes ist in DE: Sollten zwischen Bestellung und dem bestätigten LT mehr als 4 Monate liegen, ist eine Preisanpassung bis 5% zu akzeptieren, bei allem was darüber geht hat man das Recht auf Storno.


    Du müsstest mal rechnen ob die 4500 EUR schon 5% sind oder nicht, eventuell hat das aber in Ö auch keine Bewandtnis..


    Dem Händler wird es egal sein, weil der bekommt den i4 sicher innerhalb von ein paar Tagen zum Preis mit Erhöhung verkauft.. eventuell mal einen Anwalt die Sache beurteilen lassen, wenn es dir das wert ist..

  • Ich bin auch aktuell am überlegen überhaupt einen BMW zu bestellen….. ich werde mal noch auf den Ioniq 6 warten. Polestar kann übrigens kurzfristig liefern.


    Nur, solange genügend bereit sind jeden Preis zu zahlen, können die das machen. Sorry hilft nicht ich weiß.


    Ansonsten sind die Ausführen von oben korrekt so für D. Erst mit dem Tag der Übergabe das dein Auto und der Kaufpreis ist fällig - Tag der Produktion ist davon unabhängig.

    (Ist im Supermakt ja auch nicht anders - sorry)

  • Sehe das wie CJ#22. Jeder Fall - und jeder Vertrag - ist anders und Du wirst das nur von einem Anwalt sicher beantwortet bekommen. In meinem Fall (DE) hatte ich letztes Jahr im Sommer/Herbst einen festen Liefertermin im Vertrag. Der Händler ist in Verzug (gesetzt). Nach den dt. BMW-AGB wäre auch bei mir eine Preiserhöhung möglich, da - wie schon geschrieben, Liefertermin und Bestelltermin mehr als vier Monate auseinander liegen. In werde dennoch versuchen mit dem Verkäufer eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das wird mit jedem Monat schwerer, da auch Mehrkosten (Mietwagen, geringere Umweltprämie etc.) durch den Lieferverzug entstehen. Ich bin rechtsschutzversichert und würde das Thema "Preiserhöhung" auch gerichtlich überprüfen lassen. Denn es kann ja nicht sein, dass es BMW nicht hinbekommt zugesagte Liefertermine einzuhalten und dann als "Entschuldigung" noch Preise erhöht. Im dt. BGB heißt es: "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen." Aus meiner Sicht ist das hier genau so ein Fall. Und höhere Gewalt ist doch inzwischen auch kein Argument mehr. Zumal das letztlich kaum nachweisbar sein wird, dass genau Dein Kabelbaum (oder was auch immer) betroffen war... Unabhängig von rechtlichen Fragen ist die ganze Kommunikation von BMW ein Desaster und einer "Premium-Marke" nicht würdig. Hier ist halt der Hersteller König.

  • Wenn es eine richtige Alternative zum i4 gäbe, würde ich meinen auch stornieren. Aber die meisten Alternativen haben entweder die selben unbekannten Lieferzeiten oder es ist doch keine wirkliche Alternative. Polestar 2 und Ioniq 6 zum Beispiel überzeugen mich optisch einfach garnicht.

    BMW i4 M50 Sunset Orange - mit eigentlich allem inkl. M-Technikpaket und 868M nur kein Carbon und AHK;)


    Ansonsten fahre ich noch:
    Jaguar F-Type V8S in schwarz mit Blackpack

    Mazda MX-5 ND - 30th Anniversary Edition

  • Wenn es eine richtige Alternative zum i4 gäbe, würde ich meinen auch stornieren. Aber die meisten Alternativen haben entweder die selben unbekannten Lieferzeiten oder es ist doch keine wirkliche Alternative. Polestar 2 und Ioniq 6 zum Beispiel überzeugen mich optisch einfach garnicht.

    Ein Kollege hat seinen i4 M50 im Herbst letzten Jahres storniert und der EQE war dann nach vier Monaten am Hof. Sieht aber auch mit AMG noch gewöhnungsbedürftig aus 8o

  • Bertone


    Liegt denn in deinem Fall zwischen der Bestellung und dem bestätigten Termin auch ein Zeitraum von 4 Wochen, weil wenn du BMW in Verzug gesetzt hast und die Erhöhung dich nur trifft, weil der Termin nicht gehalten wurde, bist du raus und BMW muss das tragen..

  • Bertone


    Liegt denn in deinem Fall zwischen der Bestellung und dem bestätigten Termin auch ein Zeitraum von 4 Wochen, weil wenn du BMW in Verzug gesetzt hast und die Erhöhung dich nur trifft, weil der Termin nicht gehalten wurde, bist du raus und BMW muss das tragen..

    Ja, unverbindlicher Liefertermin waren etwa acht Monate nach Bestellung. Habe dann die sechs Wochen (in meinen AGB IV.2) nach dem unverbindlichen Liefertermin abgewartet und schriftlich zur Lieferung aufgefordert. Der Verzugschaden hat inzwischen die Haftungsbeschränkung bei Verzug (5% des Kaufpreises) erreicht.