BMW Preiserhöhung i4 ab 25.01.2023

  • Dann kannst du nur auf deinen Verkäufer hoffen, stornieren kannst du ja, aber das ist sicher nicht dein Ziel.. ich denke aber mal, wenn es ein guter ist, dann wird sich das sicher eine Kulanzlösung finden.

  • Eigentlich ist der Verkäufer der arme Teufel, der kann einem keinen fixen Preis mehr sagen.

    Für was gibt es dann Verträge bzw. Handschlag.


    Kaufvertrag.jpg


    Hab damals auf meinen Wunsch, bei der Verkaufsverhandlung den Passus:

    Preisänderung bis Status 111 reinschreiben lassen.


    Ich bin aber beruflich gewohnt über 99 % ohne rechtliche Hilfe zu lösen, daher

    ist mir der Weg zur Rechtschutzversicherung wegen den 1500,-- zu aufwendig.

    Mir geht es, da viel mehr um´s Prinzip.


    Hab nun mal beim BMW Salzburg mit einen sehr netten (kompetenzlosen 8o ) Telefonisten

    gesprochen, mir meinen Frust beim ihm ausgesprochen (dafür ist er ja da) u. gebeten, das er mein

    gleich folgendes email an eine Verantwortliche Person in der Dispo weiterleitet u. um ein Gespräch

    bittet.

  • @PradoxJdf: war bei mir das gleiche, hinterher meldet sich BMW Austria mit, ist nicht unser Problem, du hast den KV mit dem Händler gemacht,
    daher müsste der Händler dann die Differenz "schlucken", macht aber keiner,
    auf Grund der Tatsache, dass der i4 gefragt ist, hat der Händler kein Problem, dass er ihn jemand anderem verkauft,


    rechtlich gesehen hast du nur das Recht, kostenlos zu stornieren oder eben den Mehrpreis zu bezahlen,
    ist eine Frechheit, dass die mit sowas durchkommen, ist aber leider so,
    Kundenzufriedenheit oder Kundenbindung ist BMW beim i4 aktuell egal,

    sagen dir manche Verkäufer dann auch direkt so, würde der i4 nicht so gefragt sein, würde es anders ausschauen,
    aber da das Auto so gefragt ist, hat die BMW-Konzernzentrale entschieden, diesen Weg zu gehen und dann den Druck auf die Händler abzuschieben,
    die dürfen dann entscheiden, ist ihnen Kunde xy so wichtig, dass sie ein Minus machen beim Verkauf oder geben sie halt die Preiserhöhung weiter und falls Storno verdienen sie bei einem anderen Kunden ev. noch mehr

  • k_floi Ich denke in dem Fall hat man da schon Chancen, mit Anwalt weiter zu kommen. Man kann ja schließlich auf Vertragserfüllung bestehen. Das funktioniert nur dann nicht, wenn der Händler selbst keine Chance hat, weil beispielsweise das Auto nicht mehr geliefert wird, etc.

    Bei einem reinen Preisthema kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, kurz vor Auslieferung den Preis entgegen dem Vertrag zu erhöhen, damit man den Kunden zum Storno zwingt. Aber die Frage ist halt, wer macht sich die Mühe und was passiert dann mit dem Auto.


    Wie gesagt: rechtlich kann man schon versuchen, das durchzuboxen, ansonsten wäre in meinen Augen 50/50 ein guter Kompromiss für beide Seiten, wenn man dafür bereit ist.

  • was willst rechtlich machen,
    der Händler fragt dich, ob du das Auto zu diesem neuen Preis nimmst oder nicht,
    und falls du auf dem KV bestehst, musst du weiter warten,
    und dann sitzt BMW das solange aus

    und es ist in Österreich auch schon von vielen Seiten gerichtlich bestätigt worden, bei nicht KV-Erfüllung (Lieferung der bestellten Ware zum bestellten Preis), hast du lediglich dann das Recht einer kostenlosen Stornierung,
    aber kein Recht auf Schadenersatz oder ähnliches, da dir ja kein Schaden entstanden ist,


    und nimmst du das "neue" Angebot des Händlers an, entsteht auch kein Schaden, weil es ja rechtlich "einvernehmlich" ist


    d.h. wie oben schon beschrieben, moralisch, usw. unter aller S..,
    jedoch hast du nicht wirklich Handhabe,

    mal schauen, ob sie nicht irgendwann dann die Rechnung dafür bezahlen, weil dann Kunden abwandern, aber nachdem schaut es momentan noch nicht aus, wenn man sich die Nachfrage anschaut (ok, es werden auch wesentlich weniger i4 produziert als bspw. T M3)

  • einseitige Preiserhöhungen bei Neuwagenbestellungen


    Da steht das eigentlich ziemlich gut drin, in AT wird das sehr ähnlich sein. Es gibt einen Vertrag, der eine Preiserhöhung ab einem gewissen Punkt ausschließt. Diese Klausel wurde nach beidseitigem Einverständnis aufgenommen. Zuvor gab es ja bereits Preiserhöhungen, die ja auch akzeptiert wurden bzw. werden. Die Preiserhöhung nach Produktion verstößt aber gegen die Vereinbarung im Kaufvertrag, die eine solche Erhöhung ja ausschließt. Rauskommen würde der Verkäufer hier ohne Weiteres nur wegen "Unmöglichkeit der Lieferung" (war ja wegen Lieferengpässen häufig der Fall) oder wegen "Inhalts- oder Erklärungsirrtums". Beides liegt hier nicht vor. Insofern kann man den Händler schon zur Lieferung auffordern, und wenn das ein Anwalt macht, dann würde es mich doch sehr wundern, wenn der Händler einen solchen Rechtsstreit wegen diesem Betrag riskiert. Für das Autohaus ist das ja keine große Summe und der Verkäufer wird diese Klausel sicherlich nie wieder in seine Verträge aufnehmen.


    So oder so: in dem Fall würde ich zumindest mal einen netten Brief mit Aufforderung zur Erfüllung des KV aufsetzen und an die entsprechende Position im Autohaus schicken. Dabei auf die Paragraphen zur Erfüllung des KV verweisen und erstmal hoffen, dass das schon reicht. Viele unterschätzen die Wirkung eines Einschreibens mit entsprechenden Fristen und Konsequenzandrohungen.

    Ich bin mit ordentlichen Schreiben schon aus so vielen Situationen rausgekommen, ohne je einen Anwalt gebraucht zu haben, darunter sogar mal ein Inkasso-Verfahren, weil jemand in meinem Namen nicht bezahlt hat. Der Brief mit der Fallnummer bei der örtlichen Polizei ging raus und ein paar Tage später kam die Info, dass das Verfahren eingestellt wurde und sie sich entschuldigen.


    Für mich persönlich sieht die Eskalationskette immer so aus:

    1. Persönliches Gespräch (sehr nett)

    2. Aufforderung per Mail (noch nett)

    3. Aufforderung per Schrift / Einschreiben (höflich, aber fordernd und direkt)

    4. Anwalt

  • hier ein Link von unserer Wirtschaftskammer:

    Aktuelle Preis- und Lieferproblematik im Fahrzeughandel
    Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Lieferengpässe, Preiserhöhung und Vertragsanpassung von Kaufverträgen
    www.wko.at


    mit gestiegenen Rohstoffpreisen können die momentan immer argumentieren, daher hast dann das Recht, kostenlos zu stornieren, falls du die Preissteigerung nicht akzeptierst


    Ausnahmsweise können insbesondere exorbitante Preiserhöhungen, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die vom Händler nicht zu verantworten sind (wie etwa Preissteigerungen aufgrund höherer Gewalt wie etwa Kriege, Pandemien, Naturkatastrophen etc.) und zu einem erheblichen Missverhältnis zwischen Leistung (Lieferung des Produktes) und Gegenleistung (Kaufpreis) führen, zu einseitigen nachträglichen Preisanpassungen oder Vertragsauflösung durch den Händler führen: So kommen sowohl b2b als auch b2c insbesondere die Rechtsbehelfe der "nachträglichen wirtschaftlichen Unmöglichkeit" und der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" als Argument in Betracht. Allerdings müssen in beiden Fällen die strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Preissteigerungen an die Kunden weitergegeben werden können.