... für alle mit E-Kennzeichen.
Rechtlicher Hintergrund
Veröffentlicht 30.09.2026 im Bundesgesetzblatt Teil I - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - Bundesgesetzblatt
Damit rechtswirksam zu Beginn des nachfolgenden Quartals - war hier der 01.10.2026
Wesentlicher Auszug:
ZitatIn Anhang 3 wird in Nummer 10 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 11 eingefügt:
„11. Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zu-
lassungsverordnung.“
Vollständige 35. BImSchV - Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Punkt 11 ganz unten)