brauche ich einen Nachweis wieviel ich bei mir geladen habe. Bei uns wurde kulant vereinbart keinen Extrazähler deshalb installieren zu müssen, sondern genau diese Übersicht mit dem heimischen EVU Vertragskonditionen einzureichen.
Das ist eine sehr kreative Auslegung und hält in meinen Augen einer Prüfung durch das Finanzamt nicht stand, damit auch wirklich nur die geladenen kWh erstattet werden und nichts anderes.
Aber das sollte ein Steuerberater am besten klären, inwieweit hier ein MID-konformer Zähler notwendig ist. Das ist normalerweise die Voraussetzung. Das ist natürlich primär ein Thema des Arbeitgebers. Falls das Finanzamt da Probleme macht, wird erstmal dieser die Versteuerung nachsetzen dürfen.
Grundsätzlich sind die Daten, die in der MyBMW-App erfasst werden, aber nur die ungefähren (hier wird gerundet) Angaben der Energie, die im Auto ankommt.
Je nach Ladegerät / Wallbox sowie vor allem dem Onboard-Charger im Auto gibt es hier auch Verluste, die hierbei nicht erfasst sind, da hier nur die Energiemenge, die in der Batterie ankommt, bewertet wird.
Insofern rechnest du hier einiges zu wenig ab.
MID-konforme Zähler ermitteln hingegen die Strommenge, die von der Wallbox aus dem Hausnetz genommen wird und haben somit die Verluste mit dabei.