... mich wundert ein bissel, daß das EVU mit der Regelung einverstanden war, daß Du einen 22kW WB installierst, die Du nur bis 11kW betreibst. Das kann das EVU ja nicht überwachen ... denke ich zumindest oder irre ich? Und Du selbst wirst aus Eigensicherung ja auch hoffentlich nicht einmal den Versuch mit 22kW unternehmen. Sehr spannend, daß das so genehmigt wurde.
Darf ich fragen welchen Sinn es machen könnte eine 22kW WB an eine 11kW Installation zu montieren?
Zur Genehmigung; Ist bei mir ähnlich, obwohl die Installation komplett auf 22kW ausgelegt ist. Bei der 'Anmeldung' (nicht Genehmigung!) der WB konnte ich im Online-Formular des Netzbetreibers angeben, dass zwar eine 22kW WB installiert ist, diese aber auf 11kW 'gedrosselt' ist. Dafür gab es extra ein Flag, welches ich setzen konnte - also nicht Freitext gemäß '... ist auf 11kW begrenzt, Bruder ich schwör'.
Im Zweifel lassen sie es sich ohnehin vom Elektriker bestätigen. Und der Rundsteuerempfänger ist obligatorisch.
Bzgl. warum 22kW: Wer weiß ob mein Nächster nicht sogar 22kW kann. Ich möchte mich da nicht ohne Not beschränken.