Aber auch damit darf man beim IG-L Hunderter die 130 fahren, ohne bestraft zu werden.
Zu Beginn des Gesetzes wurde gestraft, aber den Einsprüchen der Kläger wurde stattgegeben - man wird also geblitzt, dann wird abgeglichen, ob es sich um ein BEV handelt, wenn ja, keine Strafe.
Darauf würde ich mich nicht verlassen - hatte da erst unlängst eine Diskussion mit einem BH-Mitarbeiter: Gesetztestext besagt, dass das Fahrzeug als E-Fahrzeug anhand der Kennzeichen (grüne Schrift) zu erkennen sei. Ich hab ein Wechselkennzeichen mit einem Plug-In Hybrid uns somit eine schwarze Schrift am Kennzeichen: somit habe ich mich an die 100km/h bei IGL zu halten.