Energiekostenabrechnung für Firmenwagen

  • Mich würde mal eure Herangehensweise bei der Energiekostenabrechnung für Firmenwagen interessieren.


    Ich werde den Großteil zuhause laden, einen Teil bei meiner Mutter, bei der ich eine 400V-CEEDose installiert habe und ggf. bei Freunden.

    Fast-Charging soll die Ausnahme sein bei längeren Dienstfahrten.


    Zuhause habe ich eine Wallbox Keba P30, die monatlich ein CSV-File ausspuckt, das ich ein wenig als Excel aufbereiten werde und die kWh-Kosten, eventuell noch anteilig die Grundgebühr abrechnen werde.

    Für meine Mutter habe ich noch einen Zwischenzähler besorgt, dessen Zählerstand ich jeweils vor und nach der Ladung abfotografieren werde und die kWh-Kosten in einem selbstgebasteltem Formular abrechnen werde.

    Für die Ladung bei Freunden fiel mir nur der klassische Eigenbeleg ein (kWh-Kosten anrechenbar).


    Ich frage mich, da es ja jeweils keine ordentliche Quittung gibt, ob die MwSt ansetzbar ist. Beim Eigenbeleg ist dies ja nicht der Fall.


    Eine Anfrage beim Steuerberater ergab, dass dieses Thema beim Finanzamt noch Neuland sei und es keine Regelung gäbe, wie man die Kosten abrechnen kann.


    Wie macht ihr das?

    Wisst ihr, wie die gesetzlichen Regeln dazu sind? Im Internet konnte ich bisher keine belastbaren Informationen dazu finden.

  • Nicht bei mir, aber bei uns in der Firma wird das so gehandhabt, dass jeder Mitarbeiter mit Firmenwagen einen kleinen Schuko-Zwischenzähler bekommt, der dann über die App ausgelesen werden kann. Dazu dann die Unterlagen vom Stromtarif reichen für die genaue Abrechnung. Ob da auch die USt. direkt angesetzt wird weiß ich aber nicht.

  • Bei uns gibt es einfach 3000 Euro pauschal im Jahr für Ladestrom der als Geldwerter Vorteil versteuert wird und dann kann man selbst schauen wie man ihn verfährt.

    BMW i4 M50 Sunset Orange - mit eigentlich allem inkl. M-Technikpaket und 868M nur kein Carbon und AHK;)


    Ansonsten fahre ich noch:
    Jaguar F-Type V8S in schwarz mit Blackpack

    Mazda MX-5 ND - 30th Anniversary Edition

  • Bei uns gibts das für Alle, auch für die die (wie ich) keinen Dienstwagen haben sondern das Auto privat gekauft.

    BMW i4 M50 Sunset Orange - mit eigentlich allem inkl. M-Technikpaket und 868M nur kein Carbon und AHK;)


    Ansonsten fahre ich noch:
    Jaguar F-Type V8S in schwarz mit Blackpack

    Mazda MX-5 ND - 30th Anniversary Edition

  • Sehe ich genau so, wäre bei mir was anderes, da es kein Firmenwagen ist, aber bei Firmenwagen macht das irgendwie keinen Sinn. Ich kann selbst meinen Privatwagen kostenlos und ohne geldwerten Vorteil laden.

  • Naja, dafür ist die Abrechnung einfach, hast quasi Budget X und musst nix einreichen und nix machen.

    BMW i4 M50 Sunset Orange - mit eigentlich allem inkl. M-Technikpaket und 868M nur kein Carbon und AHK;)


    Ansonsten fahre ich noch:
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    Mazda MX-5 ND - 30th Anniversary Edition

  • Ja also es ist so, Private E Fahrzeuge oder Hybride in der Firma laden ist grundsätzlich steuerfrei bis 2030 solange es sich um eine Ortsfeste Ladestation handelt.


    Beim privaten laden zuhause laden bzw. Ladestrom abrechnen ist das etwas schwierig, du brauchst hier am besten eine Wallbox oder einen Zähler der die exakte Strommenge ermittelt, zusätzlich benötigt die Firma den genauen Stromtarif, damit diese entsprechend als Steuerfreier Auslagenersatz gezahlt werden kann.


    Sprich wenn du woanders als zuhause lädst und das geltend machen willst, musst du streng genommen auch immer den Stromtarif angeben, anderenfalls, gibt das ordentlich Ärger mit dem FA (versuchter Steuerhinterzug blabla) soweit mir bekannt ist das alles noch bis 2030 ebenfalls steuerfrei.


    Notfalls die Frage direkt an das zuständige FA richten.