Beiträge von Piwi87

    Seit wann ist das Aufmerksamskeitüberwachungssystem optional? Soweit mir bekannt, ist das gesetzlich vorgeschrieben. Klebe den Bereich doch einfach mal testweise ab.

    Das Gesetz schreibt nicht die Technologie vor, wie es gemacht wird.

    Es reicht auch rein Rechenmodell wie viele Fahrfehler in betimmter Zeit gemacht werden.

    - hektisches Bremsen

    - Spurkorrekturen

    - nervöses Lenkverhalten

    - Fahrstreifenverlassenswarnungen

    - Dauer der Fahrt

    Mach mal ein Foto vom Kombi und stells hier rein. Dann können wir anschauen.


    Von deiner Ausstattung her, hast du keinen. Beim Stop&Go prüft er nicht, ob du nach vorne schaust. Er gibt dir nen Hinweis, wenn der Vordermann losfährt und dann musst du mit Resume bestätigen oder kurz einen TipIn aufs Pedal geben.

    Ich glaube es wird, oder wurde schon auf 3 erweitert.

    Das kommt in ganz Bayern zum 01.04.

    Jedenfalls war das das Versprechen der Staatsregierung. Bislang ist es aber als Verordnung noch nicht ausgefertigt.


    Mal sehen wie das gemacht wird.

    In München wird das einfach, weil es die Verordnung schon gibt, da muss nur ne Zahl geändert werden.

    In anderen Städten /Gemeinden braucht es dann eigentlich eine neue Verordnung. Oder es wird landesweit geregelt.

    In München geht es tatsächlich nicht, weil es dort nicht über easyPark, Parkster usw. funktioniert sondern die Stadt München eine eigene ParkApp hat. Diese funktioniert über den sog. M-Login, über den man auch z. B. ÖPNV-Tickets buchen kann oder E-Scooter, Leihräder usw.

    Und die ist nicht an das BMW-Backend angebunden, für die BMW-Stadt schon auch irgendwie ein bisschen peinlich in meinen Augen. Immerhin funktioniert die Anzeige der On-Street-Parking-Info, wie viele Parkplätze frei sein könnten.


    Wo man mit easypark oder Parkster parken kann, da gehts auch im Auto.

    Mir bringt er da sofort beim Abstellen des Fahrzeugs auf dem Goodbye-Screen einen Eintrag, den ich starten kann.

    Ne, sicher ist das nicht. Aber probieren sollte man es.

    Wenn das bei einem Fahrzeug so kurz nach Auslieferung passiert, dann ist das schon sehr ärgerlich.


    Bloß weil BMW es so konstruiert hat, ist der Händler nicht aus dem Schneider. Er ist der Vertragspartner und trägt das Risiko.

    Der Händler ist dein Vertragspartner. Er trägt die Gewährleistung. BMW wird ihm das nicht erstatten.

    Daher musst du dich mit ihm auseinandersetzen.


    Es handelt sich um einen Eingriff, der durch die Reparatur notwendig wurde und im Zuge der Reparatur ein Teil betraf, das vom Reparaturgrund selbst nicht erfasst war.

    Daher ist das Teil (Reparatur) visuell verschlechtert worden und daher bestehst du auf einer Wiederherstellung des Ausgangszustandes.


    Das geht halt auf Kosten des Händlers, spricht der Niederlassung.


    Dadurch dass es eine Niederlassung ist, hast du grundsätzlich bisschen schlechtere Karten, weil sie auf dich nicht als Kunde angewiesen sind.

    Ein Händler würde vielleicht etwas anders agieren, weil er mit dir mit dem Service Geld verdient.
    Ich würde es aber probieren einfach mal zu eskalieren und mit dem Leiter After Sales zu sprechen.