Beiträge von MscChris

    Ich habe den Händler und BMW Austria von meinem im Oktober 2021 bestellten i4 edrive 40 mit 01.01.2023 im Verzug gesetzt mit Nachfrist zum 28.2.2023.

    Jetzt habe ich endlich einen Liefertermin bekommen mit KW23, Anfang Juni --> Somit 20 Monate Lieferzeit!

    Das ist jetzt auch nur wegen Druck zustande gekommen meint der Händler und am 40er liegt es nicht sagt der Kundenservice.


    Vom Preis her haben sie mir nichts sagen können.

    Ich werde jedenfalls auf meinen Vertrag bestehen und hoffen auf den Preis laut Kaufvertrag. In Österreich ist das ja rechtlich nicht geregelt.

    Nachdem ich auch keine entsprechende Preiserhöhungsklausel drinnen habe und auch keine Restriktionen aufgrund weniger Sonderausstattungen.

    Es wird dann 3 Listenpreiserhöhungen gegeben haben bis dahin.

    Wegen der privaten Pauschalförderung von 3000€ fragt mir mein Verkäufer nach, nachdem diese in Österreich bis 60.000€ Bruttolistenpreis ohne Sonderausstattungen geht und der i4 40 ja von 57.900€ auf 59.990€ im Mai und auf 61.650€ im November gestiegen ist.

    Die Förderung vom Importeur von 2000€ hat jeder i4 bekommen, auch der M50, unabhängig vom Preis.

    In der Bestelliste sind doch alle i4 mit Bestelldatum bis November 2021 ausgeliefert. Ich hatte gehofft, dass jetzt die Bestellungen Dezember 2021 dran sind.

    Also ich habe im Oktober 2021 bestellt und bin noch immer Status 47.

    Der Händler kann wie immer nichts sagen und der BMW Kundendienst nennt auch keinen Termin.

    Grobe Schätzung des Kundendiensts waren 3-4 Monate noch.

    Also insgesamt 16-17 Monate.

    Unverbindlicher Liefertermin im Vertrag war 31.12.2022.

    Den Händler werde ich zu Neujahr in Verzug setzen und es auch an BMW weiterleiten.

    2 i4 sind sogar noch vor mir beim Händler ohne Produktionsslot.

    Hauptsächlich hat sich die Preiserhöhung durch den Wegfall des Innovations-Paket bemerkbar gemacht. Wir mussten DAP, Laserlicht und LCP extra auswählen. Die Novemberpreiserhöhung hatte keine Auswirkung. Einzige Ausstattungsänderung war nur der Entfall der M Gurte. Habe sogar die AHK bekommen!!

    Danke für die info.

    Und die Listenpreiserhöhung vom Mai?

    Schon langsam frage ich mich ob des was bringt auf den vertrag zu bestehen, auch wenn sich nichts geändert hat.

    Bei mir war es auch so. Laut meinem Händler haben Sie von BMW Österreich keine rückmeldung erhalten wegen der Preiserhöhung. Der Firmenchef ist nach Salzburg gefahren und hat es vor Ort geklärt. Am Ende musste ich 1/3 von der Preiserhöhung zahlen, 1/3 hat BMW Österreich übernommen und 1/3 der BMW Händler.

    Und hattest du Austattungsänderungen vom ursprünglichen Vertrag her?

    Und hattest du eine Preiserhöhungsklausel in den AGB?

    Das sollte es in Österreich anscheinend seit Frühjahr geben ...

    Hast Du auch 1/3 der zweiten Listenpreiserhöhung im November zahlen müssen?

    Ich brauche ein bisschen länger bis ich es checke :P

    Achso, Dein Händler hat dich also damals informiert über die Änderungen und Du hast dem zugestimmt, jedoch hat er nichts von Preisänderungen bekannt gegeben. Und jetzt kommt auf einmal die Rechnung mit den Erhöhungen daher. Hätte er das nicht schon damals vorlegen müssen?

    So wie ichs in den Foren mitbekommen habe, ist das so üblich in Deutschland zum Beispiel.

    Danke für die Info jedenfalls.


    Ich habe bei meinem nur rotes Leder, Lordosenstütze Fahrer, HarmonKardon Soundsystem, Fernlichtassistenz und abgedunkelte Scheiben.

    Das war und ist bis dato nicht restriktiv und ich werde jedenfalls auf Vertragserfüllung bestehen.


    Ich fahre seit Oktober mit dem Zug, weil der i4 nicht kommt und bei meinem Jetzigen viel zu machen wäre.

    Sturmhaube und Thermohose werdens in der Zwischenzeit richten am Weg zum Bahnhof mit dem Rad.


    Ich kaufe den i4 auch privat, habe einen 40er bestellt und habe keine Restriktionen und trotzdem keine Quote.

    Ich kenne mich rechtlich zwar nicht gut aus, aber kannst du nicht wie geschrieben einfach auf Erfüllung des Vertrages bestehen?

    Oder hast ihn jetzt schon?

    Ich würde das auch der Arbeiterkammer zur Prüfung geben und so auch Druck machen.

    MscChris:
    bei steht drinnen:
    Punkt 9: Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs weiterzuverkaufen, es sei denn, der Verkauf erfolgt zu nicht kommerziellen Zwecken.
    ..... -> Strafe: 15% vom Nettokaufpreis

    hier ist es halt dann fraglich, was ist ein kommerzieller Zweck und was nicht

    Danke, stimmt hab ich überlesen.