Beiträge von MscChris

    Sorry ich meinte in Österreich.

    in Österreich musst da aber aufpassen, weil in meinem KV steht z.B. unter irgendwelchen Bedingungen drinnen, wenn du ihn vor Ablauf eines Jahres verkaufst, brauchst du die Zustimmung von BMW Österreich,
    damit wollen sie glaube ich verhindern, dass sich manche ev. einen großen Rabatt herausholen, weil sie z.B. Stammkunde sind und geben dann das Auto teurer an irgendjemanden weiter.


    Die Frage ist aber dann natürlich umgekehrt, wieviel ist der KV und solche Klauseln wert, wenn eh BMW Österreich sich selber nicht mehr daran hält ;)

    Ich habe gerade meinen Kaufvertrag durchgelesen und habe aber keine Bedingung gefunden das der Verkauf nicht möglich wäre.

    Das was ich gefunden habe ist, steht bei der Umweltförderung:


    https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/EMob_2022/faq_emob_private_2022.pdf


    42. Kann ich mein Elektrofahrzeug vor Ablauf der Behaltefrist von vier Jahren verkaufen?
    Im Einzelfall kann bei einem vorzeitigen Weiterverkauf eine Eintrittserklärung in den Förderungsvertrag vom
    neuen Käufer sowie eine Verzichtserklärung des Verkäufers unterzeichnet werden. Bitte wenden Sie sich
    hierzu rechtzeitig an die MitarbeiterInnen der KPC. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird seitens der
    Abwicklungsstelle stichprobenartig kontrolliert. Sollten die Förderungsvoraussetzungen nicht eingehalten
    werden, ist der ausbezahlte E-Mobilitätsbonus des Bundes aliquot zum noch ausständigen Zeitraum bis zum
    Ablauf der vier Jahre zurückzuzahlen.


    Ich hoffe halt das die Förderung 2023 zumindest für Private in selber Höhe weitergeht, nachdem sie für 2022 schon im Oktober ausgelaufen ist, obwohl sie bis längstens 31.03.2023 gehen würde.

    Ich denke, da wird es wohl einige geben, die das Autohaus wo sie gekauft haben nachher nicht mehr aufsuchen.

    Aber dass es in Österreich möglich ist, durch den Händler im Nachhinein den Preis anzupassen kann ich mir nicht vorstellen (außer es ist im KV explizit vereinbart).

    Das Argument, dass das direkt von BMW kommt schon gar nicht - die Preisgestaltung obliegt ja dem Händler.

    Im Prinzip ist das ja Nötigung wenn der Wagen am Platz steht und der Händler ihn nur hergibt, wenn man mehr als ursprünglich vereinbart bezahlt.

    Wie ist das in Österreich => gibt es da nur den KV zw. Händler und Kunden oder bekommt man da auch mal zusätzlich eine AB von BMW?

    Von BMW erhält man keine Auftragsbestätigung in Österreich, die Bestellung gilt mit dem Kaufvertrag.

    Bei mir ists jetzt bald so, dass ich mich entscheiden muss einen 420er Vorführwagen oder hoffen auf das der i440 bald kommt.

    Selbst wenn ich einen gebrauchten Verbrenner kaufe, lasse ich den Kaufvertrag vom i4 und setzte den Händler am 1.1.2023 in Verzug. Wenn der Preis bleiben würde wie damals vereinbart wäre es leicht den mit Gewinn los zu bekommen.

    Mein Händler hat mir geschrieben das Listenpreise und Förderung BMW festlegt auf die Frage welchen Preis ich dann bezahlen muss.

    Hast Du Ausstattungsänderungen gehabt? Das könnte eventuell ein Grund sein...

    Ich habe heute auch nachgefragt beim Händler, der sagte mir nur das er es erst sagen kann wann er kommt und das weiß er auch nicht mal nach 13 Monaten.

    Weiß nicht ist eigentlich die schlimmste Antwort die man bekommen kann.

    Ich habe nachgehakt wies bei vorigen Auslieferungen war und hab ihn gebeten bei BMW Austria nachzufragen, zudem frage ich auch am Donnerstag den Vertriebsleiter.

    Wo hast du bestellt?

    Bei mir im Kaufvertrag steht bezüglich solchen Preisanpassungen nichts drinnen.

    Ich habe einen i440 im Oktober 2021 bestellt.

    Wenn dem so wäre würde ich auch um die ganze Förderung von 5000€ fallen, weil dann die Grenze von 60.000€ übersteigt wird in Österreich.

    Somit wären es dann fast 10000€ mehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!