das kannst aber mit dem Verbrenner auch zusammen bringen,
fährst du mit 120 km/h Tempomat oder fährst du mit Vollgas 200 km/h hast du auch beim Verbrenner wesentliche Unterschiede
das kannst aber mit dem Verbrenner auch zusammen bringen,
fährst du mit 120 km/h Tempomat oder fährst du mit Vollgas 200 km/h hast du auch beim Verbrenner wesentliche Unterschiede
naja, er rechnet schon auch nach und adaptiert die Ladeplanung, wenn er sieht, es geht sich nicht aus,
wenn du sicher sein willst mit Buffer,
dann kannst ja einstellen, dass du mit 10%, 20% oder was auch immer an der nächsten Ladestation sein willst,
warum der Verbrauch beim Verbrenner stärker schwanken soll als wie beim E-Auto musst du mir mal erklären,
vor allem da das E-Auto sehr effizient ist und von äußeren Einflüssen (Wind, Regen, bergauf/-ab) um einiges stärker beeinflusst wird als wie ein Verbrenner,
wo ein Großteil des Verbrauchs von Haus aus in Ineffizienz des Motors, Getriebe, etc. bereits verschwindet
da geht es eher um den Bereich, der jetzt nicht beschädigt ist und beilackiert wird,
insgesamt hast du halt beim Nachlackieren eine dickere Lackschicht, dadurch sagt BMW aus Sicherheitsgründen, sie können dann nicht mehr sicherstellen, dass alle Sensoren funktionieren,
ist eine reine Rückversicherung für BMW, ansonsten müsste ja BMW dann alles penibel überprüfen und sagen, ja, ist noch ok oder eben nicht,
und so schiebt man halt das Risiko zum Kunden
beim M50 brauchst hinten 100, was die Auswahl sehr einschränkt
mit aktiviertem Abstandstempomat schon ![]()
das wundert mich aber schon extrem,
weil bei uns gibt es auch bei den Waschstraßen bestimmen für max. Reifenbreite bei Förderbändern oder max. Fahrzeugbreite oder -höhe,
wenn wie hier offensichtlich sogar dagegen verstoßen wurde, dann ......
das ist so als, wie wenn ein Nachtfahrverbot für LKW besteht und dann ein Lenker eines 4,5t Fahrzeuges sagt, er hat nicht gewusst, dass er auch drunter fällt, für ihn ist das ein Auto
in Österreich ist es so, wenn der Waschanlagenbesitzer nachweisen kann, dass ihn keine Schuld trifft, haftet der Fahrzeughalter:
https://www.oeamtc.at/mitglied…scher-wer-haftet-16185400
aber auch bei euch gibt es ja diese Regelung:
Im Rahmen seiner sogenannten Schutzpflicht muss der Waschanlagen-Betreiber über die Benutzung der Anlage aufklären und auf mögliche Gefahren hinweisen. Er muss zum Beispiel prüfen, ob ein Auto für seine Anlage geeignet ist.
Weist er ein Fahrzeug nicht zurück, das offensichtlich in der Waschanlage beschädigt werden könnte, muss er Schadenersatz bezahlen.
d.h. wenn er sagt, du darfst mit diesen Spiegel nicht rein und willst aber trotzdem rein, liegt das Risiko bei dir,
daher ist es meiner Meinung nach bei den klassischen Waschanlagen eher ein Problem beim Betreiber,
bei den Waschstraßen, wo ein Mitarbeiter steht und sagt, dein Auto ist nicht geeignet, wird es eher schwieriger für dich, Schadenersatz einzufordern
ok, sehr interessant diese Info, ich glaube bei uns in Österreich gibt es da immer die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses, falls dieser bekannt ist,
habe mich aber jetzt nicht in die Thematik eingelesen,
die Frage wird im Streitfall dann aber immer sein,
war die Abdeckung noch ordnungsgemäß, sprich, waren die Halteklammer noch alle 100% intakt oder waren die schon "angeknackst"?
Alles anzeigenDa wäre ich mir nicht sicher, ob das Bestand hat , wenn eine Kappe beschädigt wird.
Würde ich aber nicht ausprobieren wollen.
Problematisch wird es eigentlich in der Waschstraße nur, wenn der Automatische Bremsassistent rückwärtsrollen erkennt. Dann wirft er den Anker, weil er denkt (wenn er aktiv ist) dass er wo gegen fährt.
Hat eine Waschanlage ein Förderband passiert es nicht, weil das gleichmäßig läuft. Haben die ne Kette, wo das Fahrzeug über einen Bolzen oder Schuh geschoben wird, dann ruckelt das gerne und das Auto bewegt sich ein paar Zentimeter zurück. Wenn da die Bürste hinten dran ist, dann kommt die Notbremsung.
BMW hätte das softwareseitig lösen können, dass es in N nicht passiert. Aber BMW sagt einfach: Fahrbereitschaft ausschalten, dann piepen auch keine Kameras und nichts.
warum nicht,
sie weisen dich aktiv darauf hin, dass du mit diesem Auto mit den Spiegeln ein Risiko eingehst,
würden sie dich nicht hinweisen, bin ich bei dir, dann hätten sie ein Problem,
so sagen sie aber, sie können keine Garantie übernehmen und daher erfolgt die Risikoübernahme für diesen Fall nicht,
was anderes wäre es, wenn sie z.B. Waschbürsten verwenden, die dir tiefe Lackkratzer zuführen, oder dir etwas zerdrücken, weil der Anpressdruck der Bürsten zu hoch ist,
ist ja dasselbe, wie es früher war, dass du die Antennen abschrauben musstest, etc.
es gibt halt eine Mindestanforderung an Waschstraßen, was die erfüllen müssen und da gehört anscheinend nicht dazu, dass sie jegliche Spiegel-Sonderform, wie z.B. einen M-Spiegel mit diversen "Nasen" berücksichtigen müssen
ich würde auch auf die Wärmepumpe tippen, da habe ich aber eher das Vibrieren auf der Vorderachse,
das merke ich ab und zu am Lenkrad, gerade jetzt in der Übergangszeit, wenn ich nicht immer vorklimatisiert habe und er dann trotzdem in der Früh bei +10° noch kurz heizen muss
das ist halt oft das Problem der Garantie, weil die ja freiwillig ist,
beim VTG verstehe ich es noch, wenn sie bockig werden, wenn du ohne * fährst, weil das ist dann halt eine Vorgabe für die Gewährung einer Garantie,
aber wenn du vorne 3mm Profiltiefe hast und hinten 6mm Profiltiefe, so ist das im Umfang ein Unterschied von ca. 19 mm,
das wäre bei 255/40/19 mit einem errechneten Umfang von 2156 mm eine Abweichung von 0,8% zwischen den beiden Dimensionen,
das wäre für mich dann eher ein Entwicklungsthema, wenn du nicht mal eine Toleranz von unter 1% erlaubst,
muss aber gestehen, ich kenne mich beim Thema VTG zuwenig aus