gerade mal die Gesetzestexte bemüht:
bei uns in Ö gibt es nur folgenden Eintrag:
Radar- oder Laserblocker
§ 98a.
- (1) Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden.
d.h. Warnung vor Radarkästen dürfte bei uns erlaubt sein ![]()