Beiträge von k_floi

    hier mein Bericht von letztem Jahr

    nochmals, ich verstehe nicht, warum immer jeder dauernd das mitteilt, dass man 100km mehr Reichweite hat, wenn man von 20" auf 18" geht,
    das ist schlichtweg falsch!
    der Unterschied zwischen 18" und 20" ist sehr gering, wenn du überall 245/255er oben hast,
    20" mit 245/255er haben 90km mehr Reichweite als wie 20" mit 255/285er Sportreifen,

    wobei hier der Unterschied die Reifenbreite UND die Sportreifen sind,
    also selbst bei 255/285er mit normalen Reifen (die es meiner Info nach nicht gibt), würdest du im Bereich 40-50 km einsparen

    Gib 20" 245/255er drauf und schon hast du wesentlich mehr Reichweite,

    die Reichweite wird halt von der Breite beeinflusst und der Gummi-Mischung,
    sprich die 255/285er Kombi ist schon mal nicht Reichweiten-förderlich und dann kommt noch die Sportbereifung dazu, die dir auch so um die 5-10% Reichweite kostet gegenüber Verbrauchsoptimierten Reifen

    wenn du beim DAP nicht die automatische Geschwindigkeitsübernahme aktivierst, sondern selber mit Set bestätigen musst,
    kannst du solche Wechsel, oder er erkennt ein 30km/h Schild von der Nebenstraße, verhindern ;)

    ich habe meinen auch Keramikversiegeln lassen,
    bin begeistert davon,
    man siehts zwar immer wieder Mikrokratzer, die sind aber bei mir dann definitiv in der Keramikbeschichtung,

    ich glaube einfach, dass der Lack nicht anfälliger ist, sondern man eher auf Grund der je nach Lichteinfall wechselnden Farbe, die Kratzer einfach besser sieht,
    weil vermutlich die Metallic-Partikel anderes reflektieren,


    beim Morgan habe ich noch den Originallack von 1994 oben, der sieht von 1 m Entfernung wunderbar aus, außer halt die paar Steinschläge, die er hat,
    geht man aber näher ran und die Sonne scheint drauf oder das Licht in der Garage, dann sieht man auch die ganzen feinen Mikrokratzer,

    obwohl der erst 7.000 km hat und immer mit Hand gewaschen wurde und von mir min. 2x im Jahr poliert wird,

    aber da der Lack selber ein Uni-Lack ist, sieht man halt diese Mikrokratzer nur bei extremer Nähe

    das ist ja, was ich schon öfters geschrieben habe,

    gesetzlich musst du eine Wallbox melden, ist auch bei uns in Österreich so,

    betreibe ich eine Sauna, die auch 9kW zieht, brauchst du nicht zwingend etwas melden,


    und in Österreich hast dann das Kuriosum, wenn du eine Wallbox fix montierst und fix anschließt, musst du sie melden,

    hast du eine mobile mit einem 400 V 16 A CEE Stecker, musst du sie nicht zwingend melden,


    weiters muss sonst im Privatbereich kein Großverbraucher gemeldet werden, wen du den mit deinem Hausnetz betreibst, weil dafür hast du ja dein Bezugsrecht und die entsprechende Nachzählersicherung,

    wenn du aber Netzschwankungen verursachst oder Verbraucher hast, die das Netz instabil machen können, musst du sie trotzdem melden,

    ist also hier in Österreich ein bisschen ein Graubereich, wann du wie was melden musst,


    prinzipiell hast du eine Meldepflicht bei: Wallboxen, Wärmepumpe, PV und Batteriespeicher,

    beim Rest je nachdem



    bei euch in Deutschland sind seit dem neuen Gesetz generell alle Verbraucher größer 4,2kW meldepflichtig


    Welche Geräte sind als steuerbare Verbrauchseinrichtungen anzumelden?

    Als Steuerbare Verbrauchseinrichtungen verpflichtend anzumelden sind Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW und Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

    Folgende Anlagentypen sind zu melden:

    • private Ladepunkte bzw. Wallboxen
    • Wärmepumpen inkl. Heizstäbe
    • Batteriespeicher (mit und ohne Netzbezug)
    • Klimageräte für Raumkühlung

    Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).


    Welche Geräte müssen nicht gemeldet werden?

    • Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023 können, müssen aber zunächst nicht angemeldet werden (Bestandsschutz bis 31.12.2028).
    • Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 4,2 kW sind nicht anzumelden.
    • Öffentlich zugängliche Ladepunkte gem. Ladesäulenverordnung (LSV) §2 Nr. 5 sind nicht anzumelden.