ev. irgendeine Sperre, weil das Auto aufgebockt war,
sprich irgendwas von Wegfahrsperre, Alarmanlage oder diversem?
Beiträge von k_floi
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ah ok, dachte, du hast Probleme mit dem "Zigarettenanzünder-Stecker"
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da du eh ein Bastler bist, würde ich mir da eine andere "12V-Steckdose" bauen, die vernünftige Kontakte hat,
musst halt das Kabel für die Gefrierbox dann cuttenz.B. sowas "re-usen":
in der Mitte cutten, ein Ende im Auto anschließen, das andere beim Stecker für die Kühlbox
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Hi Zusammen,
also wenn die Wallbox selbst oder die App der WB keine Zeit gesteuerte Ladefunktion bietet, dann kann man natürlich eine einfache Zeitschaltuhr verwenden wie zuvor vorgeschlagen.
Die elegantere Option dazu ist ein Schaltmodul für eine Home Automation Lösung, welches man gleich auf die Hutschiene im Stromanschluss Kasten zwischen Leistungsschalter und WB klemmt. Z.B. so etwas:
Das ist nur ein Beispiel für solche und ähnliche Smartschalter und die gibt es sehr wahrscheinlich auch noch für andere HA Systeme.
Dort ist eine Zeitschaltuhr integriert. Der Vorteil ist man hat zusätzlich noch eine Schaltfunktion für´s Smartphone, einen Energiezähler (nicht MID-fähig aber ausreichend genau), eine Anzeige aller relevanten Parameter (Strom, Spannung, Leistungsdaten), einen Datenlogger, Protokoll Logger und alle Parameter- / Schaltschwellen (Alarmfunktion) sind noch per Menü einstellbar. Wenn man so will ist das ein konfigurierbarer Leistungsschalter. ACHTUNG: Das Modul ersetzt aber NICHT den Leistungsschalter selbst! Es ist eine Applikation hinter der vorgeschriebenen Absicherung von FI und LS.
Wenn das Modul im abgeschlossenen Bereich installiert ist, hat man so auch noch eine elektrische Sicherung gegen Stromklau, sollte die WB in einem öffentlich zugänglichen Bereich, z.B. Carport installiert sein. Neben der üblichen Chip-Freigabesicherung macht das Sinn gegen "Folgeschäden" bei Vandalismus.
Einer dieser Schalter kostet aktuell um die 25€ (1-phasig). Sie sind Wifi verbindungssicher und finden nach Netzausfall automatisch das einmal verbundene Wifi Netz zuverlässig. 63A würde ich diesen Chinaschaltern zwar nicht zumuten wollen, aber gut die Hälfte bei 32A sollte keine technische Herausforderung darstellen für diesen Schalter und das beinhaltet noch genug Headroom zur Datenblattangabe.
Natürlich sollte die elektrische Installation ein Elektriker vornehmen, aber das ist trivial einfach. Es wird nur der L einer Phase geschaltet, N kann zwar mit durchgeschleift werden muss es aber nicht, weil nicht geschaltet (keine allpolige Trennung). Der N Anschluß sollte nur zur Versorgung der internen Elektronik einmal angeschlossen werden. Der Installationsaufwand mit dem Smartphone ist in wenigen Minuten (wer sich mit dem HA System nicht auskennt braucht vielleicht ein paar Minuten länger) schnell gemacht je nachdem ob die System App schon auf dem Mobile Phone ist oder nicht.
Mit meiner WB kann ich so das Laden komplett automatisieren (bis auf das Anstecken und Freigeben der WB natürlich ...
). Der i4 macht alles klaglos mit ... automatisch starten und stoppen zu jeder beliebigen Zeit und Dauer. Schade, daß die WB Hersteller eine HA Anbindung nicht gleich mit integrieren in ihre Boxen. Das ist aber vielleicht etwas weit gedacht und man muss auch sagen, daß es sehr viele HA Systeme gibt, die man integrieren müßte, wenn man den ganzen Markt abdecken möchte. Egal, kann man ja alles so nachrüsten.
Meine two Cents,
Jürgenviele Wallboxen haben aber eh einen API und über den kannst du mit vielen HA Systemen die Wallbox dann steuern

so mache ich es bei meiner Keba Connect P30 aus 2018 und einer Loxone Hausautomatisation mit dem Miniserver Gen.1 (von 2012) und selbst mit diesen alten Systemen kann ich per API die Wallbox steuern, so wie ich sie will,
hätte aber trotzdem gerne im BMW selber auch die Möglichkeit, ein Ladefenster einzustellen -
somit kann man eigentlich sagen, dass es hier keinerlei Vorschriften gibt, dass der Arbeitgeber etwas verlangen muss,
man kann es nach wie vor kostenlos und steuerfrei anbieten -
bzw. hier nochmals klarer definiert für Österreich (von einer Steuerberatungskanzlei):
# KOSTENERSATZ FÜR DAS LADEN PRIVATER ELEKTROFAHRZEUGE
Ersetzt der Dienstgeber die Kosten für das Laden eines privaten Elektrofahrzeugs des Dienstnehmers, liegt kein Auslagenersatz, sondern steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn vor.
# UNENTGELTLICHES AUFLADEN – KEIN SACHBEZUG
Dienstwagen: Kann ein firmeneigenes Elektrofahrzeug, das auch privat genutzt werden darf, unentgeltlich bei dem Dienstgeber geladen werden, fällt kein Sachbezug an.
Privatfahrzeuge: Auch das unentgeltliche Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs des Dienstnehmers am Betriebsstandort bleibt sachbezugsfrei.
Voraussetzung für das Aufladen beim Dienstgeber:
- Das Laden erfolgt an einer Betriebsstätte oder einem Betriebsstandort des Dienstgebers oder
- der Dienstgeber hat eine anteilige Verfügungsmacht über den Ladeort und die Ladeeinrichtung und trägt die Stromkosten (z. B. durch Abschluss des Stromlieferungsvertrags).
Kein Aufladen beim Dienstgeber liegt vor, wenn das Elektrofahrzeug im privaten Bereich des Dienstnehmers geladen wird.
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in Österreich, d.h. bei ca. 50 ct/kWh wären das 4.000 kWh pro Jahr, die steuerfrei sind:
3. E-Ladestationen
§ 4 c Abs. 1 Z 3 Sachbezugswerteverordnung lautet "Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ganz oder teilweise die Kosten für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung für dieses Kraftfahrzeug oder schafft er für den Arbeitnehmer eine Ladeeinrichtung für dieses Kraftfahrzeug an, ist nur der 2.000 Euro übersteigende Wert als Einnahme bzw. geldwerter Vorteil anzusetzen."
die Frage ist aber generell, was gilt, wenn man das Privatfahrzeug laden kann, weil hier geht es um das Bereitstellen eines E-Autosund in Deutschland:
Aufladen beim Arbeitgeber: steuerfreier Ladestrom für Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
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naja, die Firma kann nach wie vor kostenloses Laden anbieten,
ist bei uns so in Linz und München, als Grundbetreiber haben wir chargepoint und mit unserem Firmencode können wir kostenlos laden
in Ö wäre mir nicht bekannt, dass Ladebetreiber nach kWh abrechnen müssen, im Gegenteil, es gibt nach wie vor welche, die nach Zeit abrechnen,
bzw. wird das gerade wieder mehr
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bei uns in Ö sind es nach wie vor 6 Monate
und BMW gibt 2 Jahre Neuwagen-Garantie, was aber eben eine freiwillige Garantie ist -
ich gehe auch davon aus, dass eine Unterschrift für eine mangelfreie Übernahme an einen privaten Käufer nicht zulässig ist,
weil genau das ist ja die Gewährleistung, die ja rechtlich nur auf Mängel geht, die zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden haben,wobei der Hersteller die ersten 6 Monate nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war, die restliche Zeit muss das der Kunde machen,
deswegen sind die 2 Jahre Gewährleistung, je nachdem wie kulant der Hersteller ist, eigentlich nur eine 6 Monats-Gewährleistung,
da man ja oft nach 1,5 Jahren als Kunde nicht beweisen kann, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestanden hat
was anderes ist es natürlich, wenn man ein Gewerbekunde ist, was ja bei vielen, die ihr Auto leasen, ja der Fall ist,
da ja der Leasinggeber in dem Sinne ein Unternehmen ist, welches bei BMW ein Auto kauft und du als Privater ja kein "Autokauf-Kunde" bist