Beiträge von CJ#22

    Wie von Max bereits geschrieben hat das COC mit einer ABE oder einem TG nichts zu tun.


    Das COC sagt dir lediglich welche Rad Reifenkombinationen ab Werk auf das Fahrwerk montiert werden dürfen. Das betrifft aber nur BMW Original Radsätze. Sprich du kannst nicht einfach Felgen eines Drittherstellers kaufen und mit Reifen in der COC passenden Dimension montieren und diese dann ohne Eintragung fahren.


    Die ABE ist ein für sich eigenes Dokument, welches bescheinigt, das das Bauteil, an einem Serienfahrzeug unter den Auflagen welche in der ABE stehen ohne Eintragung genutzt werden dürfen. Sprich wenn in deiner ABE der i4 M50 drinnen steht mit der genannten 245er rundherum Kombination darfst du das fahren und musst es nicht eintragen, sondern nur die ABE mitführen, es sei denn die Auflagen in der ABE sagen etwas anderes, dann muss unter Umständen eingetragen werden.


    Wichtig auch, eine ABE bezieht sich immer auf ein Serienfahrzeug, sobald dieses verändert wird durch andere Anbauteile ist die ABE nicht mehr wirksam und ist ähnlich wie ein Teilegutachten.


    Das geschriebene bezieht sich so auf DE.

    Der Zweck ist doch genau derselbe wie beim Verbrenner? Das Fahrzeug zu "halten", wenn man im Stand vom Gas geht, damit man an der Ampel oder im DriveIn oder sonstwo nicht wegrollt, wenn man den Fuß von der Bremse nimmt. Als Alternative kann man natürlich den

    Rollt der i4 rückwärts wenn amn ohne Auto Hold von der Bremse geht ?


    Weil beim G2X und G8X Verbrenner, passiert wenn ich am Berg im D vom Gas gehe komplett ohne Bremse gar nichts, der bleibt einfach so stehen auch ohne Auto Hold.. deswegen hat sich mir das irgendwie nicht erschlossen wofür das noch gut sein soll beim Verbrenner..


    Wenn der BEV natürlich einfach rückwärts rollt, macht es da schon Sinn.

    (fraglich ob das eh je möglich ist)

    Leider nicht, du bist als Fahrer immer verantwortlich auch wenn das Fahrzeug automatisch fährt, musst du stets bereit sein einzugreifen..


    Ergo hier bei uns bist du immer Schuld weil du dann ja wohl nicht bereit warst schnell genug einzugreifen..

    Solche Funktionen werden ja nicht pro Land nachgereicht... Kann man leicht erkennen dass sich die Leute 0 um das Thema kümmern möchten... ;(

    Doch werden sie, jedes Land hat einen eigenen Ländercodes und je nachdem auch unterscheide bei den Funktionen des OS.. Je nachdem was es in dem Land für Vorschriften gibt.. z.B Blitzerwarner, Drive Recorder etc


    Entsprechend gibt es auch Unterschiede bei den OTA Updates.

    Oder er liefert sie ans Werk, die montieren dann nach Rücksprache auch :) Müssen halt nur rechtzeitig vor der Abholung da sein, wobei es bei mir sogar am selben morgen gereicht hätte.

    Sicher ? ich kenne das so tatsächlich gar nicht.. die BMW Welt kann das, aber das Werk selbst macht so Sondergeschichten eigentlich nicht.. die stellen sich zumindest in meiner Zeit bei allem quer was nicht der Norm entspricht :/

    Die Winterreifen gibt es nicht ab Werk, das sind immer Händlerleistungen, d.h. zählen in meinen Augen nicht in den BLP. Die sind auf der Rechnung auch separat vom Fahrzeugpreis ausgewiesen.

    Die gibt es ab Werk, gerade für GK gibt es das schon immer so, dort können die Fahrzeug auch ab Werk mit WR ausgeliefert werden.

    Ist dann eine SA (die heißt WR Großkunden oder so) die entsprechend auch dem BLP hinzugefügt wird und auch im FA als SA hinterlegt ist.


    Gibt es mittlerweile sogar für Privatkunden, für diese ist allerdings keine Auslieferung auf WR ab Werk möglich, die kommen dann lediglich zum Händler und der muss montieren.