Beiträge von CJ#22

    Vor allem die meisten Tankstellen gibt es schon echt lange.. die sind dann schon seit 20 Jahren fertig bezahlt und da fällt nur noch Instandhaltung und bisschen Modernisierung an.


    Ein Kunde von uns hat auf seinem Firmengelände für seine Firmenfahrzeuge 5x HPC Lader hingebaut und die Kosten für die ganze Nummer lagen bei um die 1,5 Millionen EUR.. zum Vergleich die LKW Dieseltankstelle mit 6 Säulen inkl. Tank hat ihn vor 3 Jahren um 360K EUR gekostet..


    Klar ne echte Tankstelle kostet nochmal mehr, weil man noch mehr Infrastruktur etc. braucht, aber was auch ein Faktor ist, bei Vollauslastung generiert eine Tankstelle deutlich schneller Absatz wie so ein Ladepark wenn man die gleiche Anzahl Säulen zu Lader hat, weil das Tanken im Durchschnitt der Fahrzeuge aktuell noch flotter ist.


    Das wird einfach alles noch etwas dauern denke ich.. gemessen an der Entwicklungszeit des Verbrennungsmotors und der Infrastruktur dazu steht man ja mit E noch ganz am Anfang in DE..

    Generell mal was zu PS, das ist ja nur ein Grundgerüst und die Umsetzung hängt 100% vom Händler ab, es gibt Händler die nehmen das sehr sehr genau und verkaufen dann wirklich super Fahrzeuge, die verkaufen aber halt auch ohne PS Fahrzeuge in gutem Aufbereiteten Zustand. Wieder andere haben da gar kein Bock drauf, weil PS ist halt auch Aufwand, wurschteln da alles hin und sind froh wenn sie die Gebrauchten vom Hof haben. Kenne da ein paar Händler die haben auf Gebrauchtwagenverkauf egal ob mit PS oder ohne gar kein Bock und das merkt man halt auch, weil denen da alles egal ist.


    Zum eigentlich Thema, sollte die NL sich nicht melden bzw. da gar nichts passieren, meldest du dich am besten mal bei der BMW Kundenbetreuung die können da einiges möglich machen. Anspruch auf einen Ersatzwagen hast du normal schon, ob das jetzt E ist oder nicht, das liegt halt bisschen dran was die NL da hat, hier besteht aber kein Anspruch auf eine bestimmte Motorisierung.


    Ist die NL bei der du das Fahrzeug abgestellt hast gleichzeitig auch die NL von der du das Fahrzeug erworben hast ?


    Grundsätzlich bei so Geschichten würde ich hier auch schätzen, das das Fahrzeug bestimmt mal eine Woche dort verbringen wird, es sei denn es ist was ganz banales was durch eine Tester Routine gelöst werden kann oder durch was kleines (Leitung oder Steuergerät hinüber etc.)


    Wichtig auch ALLES schriftlich festhalten. Damit du eine gute Dokumentation der Problematik hast, sollte zukünftig nochmal was ähnliches auftreten oder es im Prozess zu Problemen kommt, hast du alles greifbar.

    Ich finde wir haben da ein Recht auf Aufklärung. Wer hat da was vermasselt und vor allem warum?

    Sicherlich wird BMW dir eine umfassende interne Dokumentation über den Sachverhalt zukommen lassen :D


    Kannst du knicken, BMW ist da zu nichts verpflichtet, vor allem nicht zur Rausgabe von Internas.


    BMW ist generell sehr sparsam, selbst bei Defekten innerhalb der Garantiezeit bekommst du in der Regel nicht gesagt warum da jetzt was kaputt gegangen ist, sondern Teil wird getauscht und fertig, alles weitere hat dich als EK nicht zu interessieren.

    Steht auch so in den AGB.

    Gerade mal manuell gesucht, keine Ahnung was die KI da gemacht hat.. hatte der als Datenbasis die AGB reingeschickt und gefragt wie das ist mit Widerruf und bekomme dann das hier:


    "Nach Aktivierung: Haben Sie den Dienst bereits im Fahrzeug oder in der My BMW App gestartet und genutzt, erlischt das Widerrufsrecht, sofern Sie vor dem Kauf ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass BMW mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt."


    Habe dann manuell im Internet gesucht, gibt wohl zumindest einen Dienst bei anderen Modellen hier z.B. das Adaptive FW, bei denen ist das so siehe hier:


    pasted-from-clipboard.png

    Bilderstrecke (1 Bilder) zu "iX Connected Drive Store" aus dem Forum "BMW iX" | MOTOR-TALK

    Ja das ist korrekt, in diesem Fall kannst du das nur zurückgeben solange du es noch nicht im Fahrzeug aktiviert hat.


    Sprich testen geht da nicht wirklich, du musst wissen ob du die Funktion möchtest oder nicht. Ich habe sie beim G80 nicht, dafür aber im i4 war se drinn sowie beim X4 auch und ich erachte sie gerade im Berufsverkehr als recht angenehm.

    Moin, es gibt ja aktuell Prozente auf die Aktiven Geschwindigkeitsregelung mit Stop&Go-Funktion. Wie sieht das mit Widerruf aus, kann man den testen und innerhalb von 14 Tagen widerrufen, hab dazu nichts gefunden?

    Steht eigentlich direkt auf der CD Seite bei FAQ:


    "Kann ich die Buchung eines BMW ConnectedDrive Paketes im BMW ConnectedDrive Store stornieren?

    Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie die Buchung eines BMW ConnectedDrive Services innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ab Kaufdatum schriftlich widerrufen."


    https://www.bmw.de/de/s/article/BMW-ConnectedDrive-Store-BMW-ConnectedDrive-Services-Stornierung-Hcmuj?language=de

    Da hätte ich als Händler ja mein Telefon ausgestellt oder ne Bandansage geschaltet ala, fahren sie einen i4 und haben Fehler XY dann drücken sie die 1 :D


    Naja so ists halt mit der modernen Technik.. wie oft ploppt bei Windows irgendeine komische Meldung auf oder es gibt Bugs.. ist beim Auto halt nix anderes nur das der Rechner halt 4 Räder hat.. wird nicht das erste und auch nicht das letzte Mal sein das sowas passiert ^^