Flexible Fast Charger beim Netzbetreiber anmelden - Fragen dazu

  • Hallo,


    ich habe seit einer Woche einen i4 und dazu einen Flexible Fast Charger 2.0 bekommen.

    Da ich in der Garage eine rote 16A CEE Steckdose habe, möchte ich das Auto daran aufladen.


    Nun bin ich aber noch neu in der E-Auto Materie und habe gelesen, dass ich das Ladegerät bei meinem Netzbetreiber anmelden muss, richtig?

    Ich habe mir von meinem Netzbetreiber schon ein Formular runter geladen und angeschaut.


    Dazu habe ich ein paar Fragen, auf die ich jetzt ad hoc kein Antworten gefunden habe.


    Ist die Art der Ladung AC oder DC?

    Ist es Dreh- oder Wechselstrom?

    Ist die Wirkleistung steuerbar?

    Kann der Flexible Fast Charger vom Netzbetreiber angesteuert bzw. dessen Leistung verringert werden? Hier ist das auch die Rede davon, dass das Netzentgelt vermindert werden kann bzw. man einen Bonus vom Netzbetreiber erhält. Wie läuft das, wenn mein Stromanbieter nicht mein Netzbetreiber ist?

    Muss ich einen Smartmeter haben?


    VG


    Christian

  • AC. Drehstrom. Nicht steuerbar.

    Seit 08/24: BMW i4 M50 LCI — seit 03/24: BMW G01 X3 M40d LCI

    12/22-08/24: BMW G82 M4C xDrive — 08/19-10/23: BMW G01 X3 30d M Sport

    02/19-12/22: BMW F90 M5C — 02/17-02/19: AMG C205 C63S

    04/16-08/19: BMW F26 X4 30d M Sport — 10/14-12/16: BMW F22 M235i xDrive

  • ich habe seit einer Woche einen i4 und dazu einen Flexible Fast Charger 2.0 bekommen.

    Ist das ein Neufahrzeug?

    Hast du den extra bestellt, weil der ist eigentlich nicht mehr dabei. Aber gut dass du ihn hast.


    Ansonsten AC, Drehstrom, nicht steuerbar, kleinergleich 11kW Ladeleistung.

    Stand eh oben auch schon.


    Anmelden würde ich ihn schon. Weil aktuell ist die Anmeldung von nicht mehr als 11kW Ladeleistung beim Netzbetreiber kostenfrei. Wer weiß ob sich das mal ändert.

    Und hernach kommt irgendwer mal drauf, wenn du einen Smartmeter später hast. Das kann eine KI schnell sehen am Stromverbrauch, wenn regelmäßig 11kW zuschalten.

    Zuständig ist immer dein Netzbetreiber, mit dem Stromanbieter hat das nichts zu tun, den interessiert es nicht. Boni kommen nicht infrage, weil ja nicht steuerbar.


    Eine. smartmeter brauchst du nicht. Den bieten manche Netzbetreiber dann an, aber ein Pflicht besteht aktuell nicht.

  • Danke für Eure Antworten.


    Nee, kein Neufahrzeug, dass Auto ist ein Jahr alt, hätten den Charger aber sonst bei Kleinanzeigen gekauft, weil ich's praktischer finde als ne Wallbox, da man ihn ja theoretisch mitnehmen kann.