Für den Endkunden wird das keinen Effekt haben - mir ist zumindest kein Fall bekannt, wo jemand wegen einem vergleichbaren Eingriff belangt wurde.
Als Hersteller sieht das anders aus - dort muss BMW im Rahmen der Homologation nachweisen, dass alle gültigen Bestimmungen eingehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, kann eine Funktion nicht angeboten werden.
Als Besitzer müsste dich erstmal jemand anklagen, dass du eine Manipulation vorgenommen hast, dann muss das Gericht das für schwerwiegend genug erachten, um das nicht einzustellen, dann werden Gutachten gemacht und dann würde man sehen, wie es ausgeht. Grundsätzlich ist sowas denkbar, wenn jemand zum Beispiel Holz-Bremsklötze verbaut und dadurch ein schwerer Unfall mit Personenschaden passiert. Bei einem Spurwechselassistent, bei dem die Verantwortung sowieso zu 100% beim Fahrer verbleibt, ist das nur schwer vorstellbar.