Ist ein sehr ähnliches Design, wie die Levelle RZ4.
Sind das auch Schmiedefelgen?
Ist ein sehr ähnliches Design, wie die Levelle RZ4.
Sind das auch Schmiedefelgen?
Alles anzeigenNein die Blaue - soweit mir bekannt spielt dies aber keine Rolle beim M 50 - am besten über die FIN bei Bestellung prüfen lassen!
Blau und Rot haben meines Wissens identische Durchmesser unterscheiden sich lediglich in der Lackierung!
Wollte die M-streifen nicht überall (Sicherheitsgurte) haben - da ein auf 225 kastriertes Fahrzeug für mich nix mit M zu tun hat!
Auf Nachfrage hat man mir gesagt es seien identische Bremsanlagen - egal ob Blau oder Rot
Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
Ich hatte zuerst auch die blauen auf der Bestellung. BMW meinte aber es gab einen Fehler im Konfigurator.
Nun hab ich die roten Viel zu Mainstream
Die 225 wirst du meist nicht brauchen, wenn aber doch, ist das ein Gefühl.
Beim M50 macht es die Beschleunigung gut
BTW: Ich mag das adaptive Fahrwerk des M50, ABER bei Geschwindigkeiten über 180 ist das Fahrwerk viel zu schwammig und zu weich. Gefällt mir dann gar nicht.
Alles anzeigenIch habe von BMW folgende Räder für den M50 angeboten bekommen!
Gunmetal Grey sind dabei - wobei ich die 19 Zöller geordert habe.
Auf den Bildern sind nur 18 Zöller drauf.
Welche hast du denn nun in 19 genommen?
"Gunmetal Grey" ist nur die Farbe.
Übersehen ich was?
dima Hast du zum ursprünglichen unverbindlichen Liefertermin den Händler in Verzug gesetzt?
Aber natürlich.
Als Antwort kam von BMW bzw. von deren Anwälten: "Sie können ja jederzeit vom Kauf zurücktreten." WTF?! Wofür schließen wir dann überhaupt Verträge?!
Also ich bin gerade dabei meinen i4 nach 3 Jahren zu tauschen, Händler nehmen E-Autos nur zurück wenn ein entsprechendes Akku-Zertifikat gemacht wird, einige Zertifikate lesen sogar die Häufigkeit der 100% Ladungen aus. (in %)
Der Rückkaufswert ist sehr wohl vom Zustand des Akkus abhängig.
Darum wird es nicht so sein wie beim Verbrenner, dass nur das Alter und die Laufleistung massgeblich sind.
Ein Händler hat mir erzählt, dass speziell die Leasing-Rückgaben sehr schwer zu verkaufen sind, weil bei den meisten keine Rücksicht beim laden genommen wurde.
Deswegen versuche ich ein paar Regeln einzuhalten, die den Akku schonen sollten. Will das Fahrzeug ja irgendwann noch zu einem akzeptablen Preis verkaufen können.
Und das mit den Leasing-Rückläufern ist auch klar. War bei den Verbrennern auch nicht anders. Nur konnte man es da vielleicht noch schwerer nachprüfen, wie das Auto behandelt wurde.
Hab das damals (Anfang bis Mitte 2023) nem befreundeten Audi-Verkäufer erzählt, er hatte nur gesagt: Bei Audi wäre das nicht passiert, die halten sich zumindest an die Verträge, Liefertermine werden aber bei Audi genauso verschoben.
Von Audi habe ich leider noch viel schlimmeres Gehört.
Verschobener Liefertermin -> Audi sagt, das Fahrzeug kostet nun mehr -> Förderung deswegen verloren.
Soweit ich weiß, geht das bei Privatkauf aber auch nicht.
Alles anzeigenMeine Einschätzung ist hier auch wegen dem relativ geringen Streitwert würde ich keinesfalls mit BMW vor Gericht ziehen, vor allem da die Aussichten nicht wirklich gut sind..
Wenn du Pech hast zieht sich das lange und durch die Instanzen und die Kosten des Verfahrens übersteigen ganz ganz schnell die Marke von 2000 EUR und wenn du verlierst, kommen dann noch die Kosten von BMW, die je nachdem nicht nur einen Anwalt dort sitzen haben, auf dich zu das wird schnell 5 stellig..
Die Lebenszeit die man dadurch verliert vor Gericht blöd rumzusitzen kommt auch dazu die lässt sich ja nicht in EUR bemessen..
Für mich sieht es so aus, BMW hat dir keinen Termin bestätigt, die Bundesregierung hat was geändert dadurch hast du 2000 EUR weniger, mangels sicherem Liefertermin fehlt hier eigentlich schon die Grundlage für die Klage gegen BMW und die Regierung wie du sagst da kann man nicht klagen. Es könnte sogar sein das ein Gericht nach Prüfung der Unterlagen die Klage abweist. Wie Phchecker geschrieben hat BMW hat sich da schon genug Rückversichert.
Das ganze läuft über eine Versicherung. Im schlimmsten Falle verliere ich die Selbstbeteiligung.
Alles anzeigen... und auf was, konkret?
Wenn sogar ein offensichtlicher Sonderpreis-/
Vertrag abgeschlossen worden ist.
BTW, nur zur Sicherheit:
Wir sind hier ein herstellerunabhängiges
Forum, Austausch unter Privatpersonen
und Laien - keine Rechtsberatung.
Ich hab etwas mehr Rabatt bekommen, als bei anderen Händlern, die ich kontaktiert habe.
Der Vertrag sieht ansonsten, wie ein normaler Kaufvertrag (ist nicht mein erster Neuwagen), bis auf eine Zeile "Konditionsgeber". Da steht meine Firma drin.
Bei der Abholung hat dann der Händler allen ernstes behauptet, dass ich das Fahrzeug in Namen meiner Firma kaufe.
Ansonsten lagen ganz normal die AGBs für Privatkäufe bei.
Ich wollte keine Rechtsberatung, ich wollte wissen, ob andere in der Situation waren und wie es geendet hat.
Ich habe ja schon einen Anwalt, der sich damit beschäftigt. Hab nur zu diesem Thema null Rechtssprechungen im Netz finden können.
Ich glaube, dass du - ohne ein Versäumnis konkret beweisen zu können - kaum eine Chance hast. Die Hersteller haben sich bereits zu Beginn von Corona und der Kriegssituation abgesichert und so ziemlich alles angepasst, was irgendwie gefährlich werden könnte. Die Kennzeichnung des Liefertermins als "Kundenwunsch" war eine der Maßnahmen, da selbst ein unverbindlicher Liefertermin einklagbar ist, ein Kundenwunsch mit "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" aber eben nicht. Die Sache ist aber ja wie du schreibst schon beim Anwalt, daher würde mich viel mehr interessieren, wie der Anwalt deine Lage einschätzt. Wenn du hier fragst, könnte man meinen, dass der Anwalt keine so großen Chancen sieht, oder?
Hab mir gerade im Detail nochmals meine Unterlagen angeschaut. Im Angebot stand "Kundenwunsch" drin. In der Auftragsbestätigung stand dann "Unverbindlicher Liefertermin" drin.
Wie ich oben geschrieben habe, hat ja der Händler irgendwann den Kontakt abgebrochen. Davor ist folgendes Passiert:
Der Händler ruf mich an und versucht mir zu erklären, dass BMW einen Fehler im Konfigurator hat wir die Ausstattung anpassen müssten.
Ich hatte vorher blaue Bremssättel, nun rote. Ich glaube das Sportpaket musste angepasst werden.
Da ich zu dem Zeitpunkt schon die Vermutung mit der Lieferzeit hatte, habe ich noch scherzweise gefragt, ob BMW hier mit Änderungen der Bestellung irgendwie mit dem Liefertermin tricksen möchte. Hat der Händler natürlich vehement verneint.
Und was glaubt ihr dann, was in der ersten Bestelländerung drin stand: "Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes".
Hier hab ich auch den Anwalt eingeschaltet, fristgerecht Einspruch eingelegt usw.
"Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes" kann ja auch "erst in einigen Jahren" bedeuten
Die große Frage ist ja, wenn du verklagst: BMW oder den Händler. BMW wird mit höherer Gewalt argumentieren und das können sie in dem Fall auch, da eine Pandemie und ein Krieg eben tatsächlich höhere Gewalt in Bezug auf die Lieferketten sind, und das ja kein Geheimnis war zu der Zeit. Der Händler hingegen hat ja nichts falsch gemacht, außer dir evtl. nicht direkt geantwortet. Also wen verklagst du?
Gegen den Händler gehe ich auch nicht vor. Hier hat mich nur der Umgang mit dem Kunden angekotzt. Die waren dann auch total überrascht über meine Bewertung, die sie bei Abholung des Fahrzeugs haben wollten. Die Kommunikation des Händlers war das letzte. Und das vom "ältesten BMW Händler der Welt".
Hallo zusammen,
diese Frage richtet sich vor allem an Privatkäufer!
Ich denke bei Firmenfahrzeugen interessiert das die Fahrer überhaupt nicht, und bei Privat-Leasing, bin ich nicht sicher, wie die Situation ist.
Ich habe mir November 2021 den i4 M50 bestellt.
Lieferdatum war 08 / 2022. Im Vertrag als "Kundenwunsch" angegeben.
Als es sich abzeichnete, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, was ich bereits im Sommer vermutet habe, habe ich regen Kontakt zum Händler aufgenommen.
Nach und nach haben Sie die Kommunikation eingestellt und auf meine Mails gar nicht mehr reagiert.
Ich musste Anwalt einschalten.
Fahrzeug wurde Mai 2023 geliefert.
Umweltbonus für Privatkauf lag 2022 bei 5.000€, 2023 lag er bei 3.000€.
Weiterhin musste ich über ein Jahr, statt nur weniger Monate, einen Mitwagen fahren.
THG-Quote für 2022 habe ich verloren.
Gegen die Bundesregierung zu klagen, klappt nicht. Die haben diese ziemlich bescheuerte Regelung, dass der Stichtag der Tag der Zulassung ist.
Nun versuche ich gegen BMW vorzugehen. Deren Argument ist aktuell höhere Gewalt wegen Corona und Ukraine-Krieg.
Weiterhin habe ich einen etwas besseren Preis bekommen, weil mein Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit BMW hat.
Der Händler komm nun also noch zusätzlich damit, dass deswegen nicht die AGBs für Privatkunden gelten.
Der Fall liegt nun schon seit über einem Jahr bei meinem Anwalt. Auf außergerichtliche Einigungen geht BMW nicht ein. Klagen ist der einzige Weg, der aktuell noch übrig bleibt.
Ich vermute, ich bin nicht der Einzige, der in dieser Situation ist. Wie seid ihr damit umgegangen?
Gab es irgendwelche Erfolge bei den Schadensersatzforderungen?
Wofür ist BimmerUtility eigentlich noch sinnvoll? Kann es das gleiche wie BimmerCode?
Hab mir die Seite von denen mal angeschaut? Es ist alles sehr abstrakt beschrieben.
Braucht man das für den i4? Wenn ja, was kann man damit machen?
Ich meinte eher das dynamische Fahren. Schilder und Straßen sind eher statisch. Wenn vor einem aber sich die Situation ändert, funktioniert das gar nicht.
Fahrzeug fängt erst an zu bremsen, wenn ein Fahrzeug komplett auf die Spur vor einem gewechselt hat. Nicht schon, wenn der Wechsel beginnt und schon gar nicht, wenn der Blinker gesetzt wird.
Beschleunigen wird genau so erst eingesetzt, wenn das Fahrzeug vor einem komplett weg ist. Bei Bundesstraßen mit ab und zu 2 Spuren zum überholen ist das lästig. Da muss man etwas zügiger beschleunigen und auch mal etwas über 100km/h fahren damit das ganze funktioniert, ansonsten behintert man mit so einem System den gesamten Verkehr in der Situation.