Wie §14a jeweils umgesetzt werden muss, hängt von den Stadtwerken ab.
In München ist es so, dass Du zwingend einen eigenen APZ Schrank benötigst, sonst bekommt der Elektriker die Wallbox nicht mehr abgenommen.
Der APZ Schrank ist aktuell zwar leer, da die SWM noch nicht weiß, wie sie technisch die Steuerung umsetzen wollen, bis 2028 ist es allerdings gesetzlich vorgeschrieben, dass die Steuerung da sein muss. (Da fällt mir ein, kann ich jetzt trotzdem das vergünstigte Netzentgelt beantragen? Ich habe immerhin schon 1800€ für den leeren Schrank bezahlt...)
Laut meinem Elektriker sind mobile, nicht steuerbare Wallboxen nicht mehr zulässig, zumindest im Gebiet der SWM, da eine Steuerung durch die SWM nicht möglich ist ( und WLAN und Mobilfunk für die wohl Teufelszeug ist ).