Beiträge von bitbucket

    Ich habe überwiegend gute Erfahrungen beim HPC Laden gemacht. Hier und da musste man ein zweites Mal starten, aber 95% problemlos.

    • Fastned und ich werden wohl nie zusammen kommen. Alle meiner bisherigen 6 Versuche an unterschiedlichen Fastend Stationen zu laden, schlugen ausnahmslos komplett fehl.
    • Nette Gespräche sogar mit ICE Tuning-Fans am HPC nachts um 1:00 Uhr nahe einem Parkplatz, der offenbar ein Treffpunkt der lokalen Szene ist. Habe sogar noch Tips für die optimale Umgehung einer nahegelegenen Baustelle bekommen, weil ich ortsfremd war.
    • Meistens irritierte oder böse Blicke, wenn ich mal an Superchargern war. Habe die Lauche dann entweder ignoriert oder so übel gelaunt zurückgeschaut, dass sie sich in ihre rollenden Smartphones verzogen haben.
    • Ein für 2 Monate komplett ausgefallener Ionity Ladepark mit 12 Ladepunkten, der die ersten Wochen in der Ionity App noch als verfügbar angezeigt wurde, als die BMW App ihn schon als nicht mehr verfügbar anzeigte.
    • Für mich/uns hat sich das Laden an Autohöfen auf längeren Strecken als ideal herausgestellt, weil es dort oft bessere Infrastruktur in Bezug auf Restaurants gab und anscheinend immer noch viele lieber direkt an der Autobahn sich zum Laden an den zu wenigen Ladepunkten anstellen, anstatt die 2-3km Umweg zum Autohof zu nehmen. Mir soll's recht sein ...

    Alle vor 2024 installierten Großverbraucher mussten nicht steuerungsfähig sein. Dafür mussten sie ab einer bestimmten Last theoretisch vom EVU genehmigt werden. Die Frage ist, ob nun eine Steuerungsfähigkeit für die 2. WB verlangt werden kann oder sogar auf die bestehende WB ausgeweitet werden darf.


    Ich habe meine WB erst seit Ende Juli 2024, also nach neuer Gesetzgebung. Daher bei mir nur die Anmeldung beim EVU, allerdings mit obligatorischem Rundsteuerempfänger, damit nicht der gesamte Hausanschluss 'gedimmt' bzw. abgeschaltet werden muss, wenn das Netz überlastet ist.

    Alles gut. Ich hatte das schon korrekt verstanden, dass deine Frage eigentlich an k_floi adressiert war ;) Von daher muss ich mich eigentlich entschuldigen, weil ich meinen Senf ungefragt dazugegeben habe.


    Hintergrund meiner Antwort war, dass es den Netzbetreiber überhaupt nicht interessiert, wie die Installation in den eigenen 4 Wänden umgesetzt ist. Bei meinem Netzbetreiber ist es nur so, dass die Installation vom einem Fachbetrieb vorgenommen werden muss, der in der jeweiligen Stadt/Region vom EVU zugelassen ist. Aber auch das wurde bei meinem EVU nicht abgefragt oder überprüft.

    ... mich wundert ein bissel, daß das EVU mit der Regelung einverstanden war, daß Du einen 22kW WB installierst, die Du nur bis 11kW betreibst. Das kann das EVU ja nicht überwachen ... denke ich zumindest oder irre ich? Und Du selbst wirst aus Eigensicherung ja auch hoffentlich nicht einmal den Versuch mit 22kW unternehmen. Sehr spannend, daß das so genehmigt wurde.

    Darf ich fragen welchen Sinn es machen könnte eine 22kW WB an eine 11kW Installation zu montieren?

    Zur Genehmigung; Ist bei mir ähnlich, obwohl die Installation komplett auf 22kW ausgelegt ist. Bei der 'Anmeldung' (nicht Genehmigung!) der WB konnte ich im Online-Formular des Netzbetreibers angeben, dass zwar eine 22kW WB installiert ist, diese aber auf 11kW 'gedrosselt' ist. Dafür gab es extra ein Flag, welches ich setzen konnte - also nicht Freitext gemäß '... ist auf 11kW begrenzt, Bruder ich schwör'.


    Im Zweifel lassen sie es sich ohnehin vom Elektriker bestätigen. Und der Rundsteuerempfänger ist obligatorisch.


    Bzgl. warum 22kW: Wer weiß ob mein Nächster nicht sogar 22kW kann. Ich möchte mich da nicht ohne Not beschränken.

    ... falls die Leitungslängen vom LS zur WB länger sind, sind eventuell höhere Querschnitte zu installieren wie oben vorgeschlagen! In solchen Installationsfällen in den Normen nachschauen! Die Werte für die länger ausgelegten Installationen habe ich nicht im Kopf, aber ich glaube bereits bei mehr als 30m Kabellänge (LS - WB) sollte man sich bereits einen größeren Querschnitt überlegen. Aber das wäre noch genauer zu prüfen.

    ...

    Dann kann ich von Glück sprechen, dass ich bei den 45 Metern (LS->WB), die bei mir zu verlegen waren, auf 5x10 bestanden habe. Der Elektriker meinte noch so, das 5x6 auch 'irgendwie' noch ok wären.

    Aufziehvogel

    Der Leasinggeber muss einige Gebrauchsspuren - ja, dazu gehören auch gewisse Beulen und Kratzer - als Geschäftsrisiko akzeptieren. Aber das geht sehr viel weiter als man denkt. Daher würde ich in solchen Fällen immer zunächst bei der Dekra vorbeifahren und für ca. 130 Öre ein Zustandsbericht machen lassen. Mit diesem in der Tasche kannst du dem Rückgabetermin superentspannt entgegen sehen.

    Habe ich auch. Müsste tatsächlich die Wärmepumpe sein, da es nicht durchgehend läuft/vibriert. Bei einem Verbrenner, wo ohnehin immer etwas leicht vibriert und eine andere Geräuschkulisse vorherrscht, nimmt man es einfach nicht wahr.