Das ist original ja.
Beiträge von Piwi87
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Hallo Bert,
das hat du richtig zusammengefasst.
Die Spracheingabe sollte für Basisfunktionen wie das Navi sollte noch funktionieren.
Du musst dich aber knallhart an die Entitäten halten.
Navigiere nach München, Olympiapark 1
Wenn du das in einer anderen Reihenfolge sagst oder du bitte oder sonst was reinformulierst versteht sie dich nicht. Bzw findet nichts.
Aber eigentlich führt am Paket kein Weg vorbei, möchte man das Auto angenehm weiter nutzen.
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Da hätte es doch diverse Klemmenwechsel geben müssen, oder?
Nen Klemmenwechsel von 30B nach 15N wird es nicht mehr gegeben haben oder hast du nochmal die Fahrbereitschaft aktiviert?
Daher gehe ich davon aus, dass das Hupen einfach das Feature „Hupen aber Abschließen mit Zündung an“ ausgelöst wurde und die Deaktivierung des Heckklappentasters war ein überlagertes Thema, das gleichzeitig passiert ist, ggf. durch das gleichzeitige Drücken der Taster.
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Als Feature wüsste ich nicht was das wäre.
Hupen tut er wenn die Zündung noch an ist und man das Auto verschließt. Vielleicht hattest du den Gurt im Gurtschloss?
Ich vermute, dass er durch dei Doppelbetätigung eine Fehlerhafte Erkennung erkannt hatte und deswegen vorübergehend bis zum nächsten Klemmenwechsel deaktiviert war.
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Die Auslieferungspauschale ist Regionenabhängig und Modellabhängig.
Frankfurt ist sicher günstiger als weiter im Norden. Der Weg ist kürzer.
Hier in Bayern zahlen wir keine 1.200 Euro für die Münchner Autos.
Ein X3 aus Südafrika ist hier auch 4-stellig.
Deswegen ist es teilweise in Südbayern und östlichem BaWü sogar unattraktiv in der BMW Welt abzuholen, weil hier die Abholung teilweise teurer ist als beim Händler. Denn in der Welt ist es wirklich ne Pauschale.
Obwohl wir ja nur maximal anderthalb Stunden von der BMW Welt weg sind.
Bei meiner letzten Abholung hab ich dafür vom Händler zwei Tankfüllungen bekommen, weil ich etwas enttäuscht war, dass ich für das Erlebnis in München 200 Euro mehr bezahlt habe als bei ihm.
Den Blumenstrauß gab’s in München aber auch für die Dame.

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Bei der deutschen Gesetzgebung wurde das verändert. Du hast den heutigen Stand.
Da aber 2019 zuerst das Eichgesetz geändert wurde, ist es zum Geldwerten Vorteil geworden.
Dann haben viele Firmen das kostenlose Laden abgeschafft.
Vor kurzem kam dann ein Gesetz zur Stärkung der Elektromobilität, die jetzt das so gestellt hat, wie jetzt von dir gefunden.
Die meisten Firmen sind aber nicht wieder voll zurückgekehrt zum kostenlosen.
Bei uns wurde dann nur der Preis angepasst, so dass es jetzt vergünstigter Preis ist. Glaub 25 ct. für privates Laden, weiß es aber nicht sicher.
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Auch mehrmaliges Aktivieren der Suche im Auto und in der App ändert nichts daran - meiner hält die 03/2025.47 für die aktuelle.
Das kann ich ja kaum aushalten

Meiner zeigt auch noch nichts. Die Wellen sind unerklärlich wann welches Auto dran ist.
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naja, die Firma kann nach wie vor kostenloses Laden anbieten,
ist bei uns so in Linz und München, als Grundbetreiber haben wir chargepoint und mit unserem Firmencode können wir kostenlos laden
Können schon. Aber da es jetzt vollständig transparent ist, wie viel Energie man bezieht ist das monetär bewertbar und stellt dann einen Geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden müsste. Das ist zu komplex im Steuerrecht und daher gibts es nicht mehr kostenlos.
Bei unseren Kunden oder Lieferanten wäre es eine Zuwendung, die wieder Complianceseitig bewertet werden müsste. Mei was das für ein Krampf ist. Wenn ich nen Kunden da hab, mit dem wir grad in Auftragsvergabe sind. Irre. Da vergehts einem.
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Ja, genau. Es wurde 2019 das Eichrecht geändert. Seither muss nach abgegebener Energie abgerechnet werden. Daher darf nicht mehr nach Zeit abgerechnet werden und es ist schwer kostenlos was anzubieten.
Selbst bei uns in der Firma müssen unsere Besucher beim Laden jetzt auch zahlen, mit ihren eigenen Ladekarten. Zuerst war das kostenfrei möglich. Aber das wäre zu bürokratisch geworden und das ganze Lademanagement wurde outgesourct an einen Dienstleister. Da können wir jetzt unsere Autos laden oder auch Mitarbeiter private Autos oder Besucher. Eigentlich jeder, die Stationen sind nur nicht in den Apps gelistet. Wenn man sie aber per QR scannt oder ne Karte hinhält, dann kann man mit den üblichen Anbietern laden.
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wobei der Hersteller die ersten 6 Monate nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war, die restliche Zeit muss das der Kunde machen,
Das ist die gesetzliche Regelung, die hat BMW vertraglich zu Gunsten des Käufers sogar verändert.
BMW verzichtet 36 Monate ab Kaufdatum oder Erstzulassung (was früher eintrat) auf die Beweislastumkehr.
Sprich die ersten 36 Monate muss immer BMW beweisen, dass der Mangel bei Auslieferung nicht vorlag.
Das ist eine freiwillige Garantie, die mit dem Kaufvertrag geschlossen wird. Das kann sich zwar jederzeit ändern, aber ist der aktuell gültige Stand für Neuwagenkäufe.
Übrigens es sind nicht mehr 6 Monate bis zur Beweislastumkehr sondern seit knapp 3 Jahren 12.
Das BGB wurde dahingehend geändert. Auch mal was positives, weil das nicht nur für Autos gilt, sondern für alle neuen Verbrauchsgüter.