das wundert mich aber schon extrem,
weil bei uns gibt es auch bei den Waschstraßen bestimmen für max. Reifenbreite bei Förderbändern oder max. Fahrzeugbreite oder -höhe,
wenn wie hier offensichtlich sogar dagegen verstoßen wurde, dann ......
das ist so als, wie wenn ein Nachtfahrverbot für LKW besteht und dann ein Lenker eines 4,5t Fahrzeuges sagt, er hat nicht gewusst, dass er auch drunter fällt, für ihn ist das ein Auto
in Österreich ist es so, wenn der Waschanlagenbesitzer nachweisen kann, dass ihn keine Schuld trifft, haftet der Fahrzeughalter:
https://www.oeamtc.at/mitglied…scher-wer-haftet-16185400
aber auch bei euch gibt es ja diese Regelung:
Auto waschen: Pflichten des Betreibers
Im Rahmen seiner sogenannten Schutzpflicht muss der Waschanlagen-Betreiber über die Benutzung der Anlage aufklären und auf mögliche Gefahren hinweisen. Er muss zum Beispiel prüfen, ob ein Auto für seine Anlage geeignet ist.
Weist er ein Fahrzeug nicht zurück, das offensichtlich in der Waschanlage beschädigt werden könnte, muss er Schadenersatz bezahlen.
d.h. wenn er sagt, du darfst mit diesen Spiegel nicht rein und willst aber trotzdem rein, liegt das Risiko bei dir,
daher ist es meiner Meinung nach bei den klassischen Waschanlagen eher ein Problem beim Betreiber,
bei den Waschstraßen, wo ein Mitarbeiter steht und sagt, dein Auto ist nicht geeignet, wird es eher schwieriger für dich, Schadenersatz einzufordern