wenn du beim DAP nicht die automatische Geschwindigkeitsübernahme aktivierst, sondern selber mit Set bestätigen musst,
kannst du solche Wechsel, oder er erkennt ein 30km/h Schild von der Nebenstraße, verhindern
Beiträge von k_floi
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ich habe meinen auch Keramikversiegeln lassen,
bin begeistert davon,
man siehts zwar immer wieder Mikrokratzer, die sind aber bei mir dann definitiv in der Keramikbeschichtung,
ich glaube einfach, dass der Lack nicht anfälliger ist, sondern man eher auf Grund der je nach Lichteinfall wechselnden Farbe, die Kratzer einfach besser sieht,
weil vermutlich die Metallic-Partikel anderes reflektieren,beim Morgan habe ich noch den Originallack von 1994 oben, der sieht von 1 m Entfernung wunderbar aus, außer halt die paar Steinschläge, die er hat,
geht man aber näher ran und die Sonne scheint drauf oder das Licht in der Garage, dann sieht man auch die ganzen feinen Mikrokratzer,obwohl der erst 7.000 km hat und immer mit Hand gewaschen wurde und von mir min. 2x im Jahr poliert wird,
aber da der Lack selber ein Uni-Lack ist, sieht man halt diese Mikrokratzer nur bei extremer Nähe -
kommt drauf an, welchen Stecker du am Anhänger hast,
mein Radträger und Anhänger haben auch schon einen 13-poligen Stecker -
das ist ja, was ich schon öfters geschrieben habe,
gesetzlich musst du eine Wallbox melden, ist auch bei uns in Österreich so,betreibe ich eine Sauna, die auch 9kW zieht, brauchst du nicht zwingend etwas melden,
und in Österreich hast dann das Kuriosum, wenn du eine Wallbox fix montierst und fix anschließt, musst du sie melden,
hast du eine mobile mit einem 400 V 16 A CEE Stecker, musst du sie nicht zwingend melden,
weiters muss sonst im Privatbereich kein Großverbraucher gemeldet werden, wen du den mit deinem Hausnetz betreibst, weil dafür hast du ja dein Bezugsrecht und die entsprechende Nachzählersicherung,
wenn du aber Netzschwankungen verursachst oder Verbraucher hast, die das Netz instabil machen können, musst du sie trotzdem melden,
ist also hier in Österreich ein bisschen ein Graubereich, wann du wie was melden musst,
prinzipiell hast du eine Meldepflicht bei: Wallboxen, Wärmepumpe, PV und Batteriespeicher,
beim Rest je nachdem
bei euch in Deutschland sind seit dem neuen Gesetz generell alle Verbraucher größer 4,2kW meldepflichtig
Welche Geräte sind als steuerbare Verbrauchseinrichtungen anzumelden?
Als Steuerbare Verbrauchseinrichtungen verpflichtend anzumelden sind Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW und Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Folgende Anlagentypen sind zu melden:
- private Ladepunkte bzw. Wallboxen
- Wärmepumpen inkl. Heizstäbe
- Batteriespeicher (mit und ohne Netzbezug)
- Klimageräte für Raumkühlung
Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).
Welche Geräte müssen nicht gemeldet werden?
- Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023 können, müssen aber zunächst nicht angemeldet werden (Bestandsschutz bis 31.12.2028).
- Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 4,2 kW sind nicht anzumelden.
- Öffentlich zugängliche Ladepunkte gem. Ladesäulenverordnung (LSV) §2 Nr. 5 sind nicht anzumelden.
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aber nicht im Stadtverkehr, wenn du jeden Ampelsprint mitmachst, dann ist er beim Verbrauch noch höher,
Zak:
also, wenn ich mir da deine Fahrtstrecken anschaue, dann ist dass alles komplett klar, warum du so einen hohen Verbrauch hast,
wenn du einen z.B. 320d mit 6 l/100 km Verbrauch hättest, hättest du bei diesem Fahrprofil vermutlich auch einen Verbrauch von 8 - 10 l/100 km
fahr mal 60-80 km Überlandstraße, dann wirst du sehen, du landest bei einem vernünftigen Verbrauch,
weil gerade bei so Kurzstrecken ist diese Verbrauchsrechnung überhaupt nicht aussagekräftig,
das wäre wie wenn du bei einem Marathon anhand von einzelnen 50 m Zeiten hochrechnen würdest, wie schnell die Endzeit ist, ohne die Historie oder Kompensationsfaktoren (Kurve, Verpflegung, bergauf, bergab, Wind, etc.) zu berücksichtigen
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ist ja bei uns in Österreich mit den 1/4 Messwerten ja schon im Gange
mache jetzt auch gerade bei einer Studie mit bezüglich variablen Netzentgelten,
wo in Zukunft nicht nur der Energiepreis variabel sein kann, sondern auch die Netzentgelte,
somit hält bei den Privaten dann das Einzug, was bei großen Firmen schon Gang und Gäbe ist, nämlich dass diese auch höhere Netzentgelte in Hochverbrauchsphasen zahlen müssen,positiver Nebeneffekt: dadurch wird die Regulierung des Netzausbaues positiv beeinflusst und die Netzbetreiber dürfen aktiver ausbauen
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gerade noch ein bisschen nachgeforscht,
bei euch in Deutschland regelt §14a des EnGW seit 1.1.2024 folgendes:mobile Ladestationen bis 4,2 kW sind nicht meldepflichtig darüber hinaus schon,
und die neuen Ladestationen müssen regelbar für den Netzbetreiber sein, das heißt aber, er darf sie nicht komplett abschalten, sondern muss 4,2 kW min. zulassen,
wenn ich mir diese Rechtslage anschaue, so wüsste ich aber nicht, was das für einen Einfluss haben sollte, falls bei der Ladung was passiert,
du verstößt ja nur gegen eine Meldepflicht beim Netzbetreiber, aber wenn alles ordnungsgemäß installiert ist, wird es für eine Versicherung trotzdem schwer, da auszusteigen -
das kann ich mir nicht vorstellen,
wie kann sonst z.B. der "BMW-Ladeziegel" einen 400V CEE Adapter zertifiziert bekommen und dann sogar den mit 32A für 22kW?siehe hier:
Unterschiede der Steckdosen-Typen | Bauen & Renovieren | Themenwelt | brennenstuhl®
bis zu 16A Dauerlast,
bis zu 32A Dauerlast,
...
das eine ist, was die Stromnetzbetreiber verhindern wollen,
das andere ist, was technisch zulässig/möglich ist,
wie schon öfters geschrieben, die Stromnetzbetreiber haben vor den E-Autos bzw. dem Laden und der verbrauchten Energie "Angst",
weil sie in der Vergangenheit im Netz eingespart haben und in Österreich den Kunden das Netzbezugsrecht, dass sich bei uns in Österreich sowieso jeder kaufen kann,
vermutlich nicht dauerhaft zur Verfügung stellen können,
ich habe am Ende des Tages ein Bezugsrecht gekauft, dass mir 25A pro Phase zugesichert hat
sehe hier aber eher ein Problem beim Netzbetreiber (und nicht dem Energieanbieter), bzw. der Regulierungsbehörde, die bei uns in der Vergangenheit den Netzausbau verzögert hat,
und jetzt haben wir schon öfters wo das Problem, dass viele bei der PV-Einspeisung limitiert werden
weil wieso sind sie nicht interessiert, was ich sonst im Haus betreibe?
der Hauptgrund ist dann vermutlich, weil sie hier davon ausgehen, dass ich nicht z.B. 8h lang 11kW ziehe
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wie wollen sie eine mobile Wallbox nicht mehr als zulässig einstufen?
bzw. wie wollen sie prüfen, was du an einer 400 V CEE Steckdose anschließt, da müssten ja dann auf einen Schlag alle Ladeziegel aus dem Verkehr genommen werden,
weil das sind ja alles mobile Wallboxen,
ich glaube der Stromanbieter kann nicht unterscheiden, ob ich jetzt meine Sauna starte oder das Auto lade, oder bei meinen Eltern der Vater den Silohäcksler einschaltet
und ja, als wir damals noch viel silierten (bevor die Rundballen kamen), da lief so ein Silohäcksler mit teilweise 25A Anschluss schon mal 8 - 9 h am Tag mit oft nur 1 Unterbrechung um Mittag zu essen,
und diese (ehemaligen) Bauern, erklären mir jetzt immer, wie denn das gehen soll, wenn alle ihr Auto laden,
früher hat sich aber keiner Gedanken gemacht, wenn alle um 06:00 oder 18:00 die Melkmaschine und Entmistungsanlage eingeschaltet haben oder alle zur selben Zeit 2-3 Tage lang gleichzeitig den Silohäcksler benutzt haben
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auch der M60 soll "nur" 795 Nm haben: