Beiträge von k_floi

    D und Ö sind da aber ziemlich ähnlich,
    außer, dass es bei uns schon klar geregelt ist, dass bei einem Unfall eine anlassbezogene Aufnahme bis zu 3 min. zulässig ist,
    was bei euch ja noch nicht dezidiert erlaubt ist,


    daher gehe ich auch davon aus, dass hier die Hersteller angehalten sind, "schlechte" Kameras zu verbauen, um auch z.B. das vielzitierte Auftreten als Hilfssheriff zu vermeiden


    der "Wächtermodus" von Tesla hat ja dazu geführt, dass es Parkverbote gab,
    weil man ja nicht ausschließen kann, dass man das Ganze dann nicht auch zum Ausspionieren verwendet ohne viel Aufwand zu spendieren und es auch für Laien dann einfach ist

    Bin mir nicht sicher, ob hier bewusst eine schlechte Kamera verbaut ist,
    gibt da ja laufend Diskussionen über Datenschutz, etc.

    es ist noch gar nicht so lange aus, da war eine Dashcam bei einem Unfall noch kein zulässiges Beweismittel,
    konnte da z.B. die Schuld nicht auch anders belegt werden, waren diese Aufnahmen "für die Katz"

    auch jetzt gibt es einen sehr engen rechtlichen Rahmen:

    normalerweise ist ein Batteriewächter für die 12V Batterie verbaut, der lädt die nach, wenn die Schwelle unterschritten wird, egal ob das Auto im Betrieb ist oder geparkt ist,

    wie überall kann es natürlich eine Fehlfunktion geben oder der Wächter schaltet zu spät ein,


    soweit ich weiß, sind Deaktivieren von solchen Features, wie sie früher z.B. der Hyundai Ioniq hatte, nicht mehr vorhanden,

    dort hatte ich wirklich mal das Problem, dass das Nachladen im Parkmodus deaktiviert war und während der Corona-Zeit, wo ich das Auto auf Grund von Home-office nur auf Kurzstrecken oder gar nicht bewegt hatte,

    war die dann auf einmal nach 2-3 Wochen leer und dann ging aber gar nichts mehr

    luig da liegst du leider falsch und das ist, was auch bereits von einigen kritisiert wurde, auch bei modernen Verbrenner ist der Unterschied beim Abgas zwischen 100 und 130 kaum vorhanden,

    somit tritt der Großteil vom Feinstaub durch Aufwirbelung vom Asphalt und eben Reifenabrieb ein, klar, bei Kurven ist der Reifenabrieb höher, aber eben auch bei 130 entsprechend,


    hier ein Zitat einer Studie:
    Dabei gibt es kein einziges schlüssiges Argument, warum Elektroautos bei schadstoffbedingten Geschwindigkeitslimits bevorzugt behandelt werden sollten. Denn Elektroautos wirbeln genauso viel Gummi und Straßenstaub auf wie solche mit Verbrennungsmotor, während Schadstoffe aus deren Auspuff kaum mehr von Bedeutung sind.



    wenn man bedenkt, dass BEV´s eigentlich um einiges schwerer sind als wie vergleichbare Verbrenner, da erzeugen sie auf der Autobahn vermutlich sogar mehr Feinstaub,

    die Feinstaubbelastung der Verbrenner sehe ich nur bei Stop&Go, wie im Stau oder in der Stadt, weil das kurzzeitige Beschleunigen immer viele Schadstoffe ausstößt,

    mit konstanter Geschwindigkeit auf der Autobahn, wo du das Auto vermutlich auch im optimalen Bereich bewegst, erzeugst du kaum Feinstaub bei den Abgasen


    es ist eben ein Relikt von den FPÖ-Verkehrsministern, die auch Tempo 140 temporär mal eingeführt haben,

    ursprünglich galt es nur für grüne Kennzeichen, mittlerweile aber zwecks Gleichbehandlung für alle BEVs,


    und wie oben schon zigfach beschrieben, egal, ob jetzt ein Hinweisschild steht oder nicht,

    Fakt ist, laut Gesetz gilt die Ausnahme nur mit dem Hinweisschild, d.h. wenn jetzt überall eines steht ist es gut, aber das ist kein muss,

    bin auch gespannt, wie lange die Ausnahme noch gelten wird,

    genauso, wie ich erwarte, dass ziemlich bald ein Äquivalent zur motorbezogenen Steuer der Verbrenner kommen wird

    habe ich selber auch noch nicht erlebt, ist aber im Gesetzestext klar formuliert und bei unseren ständigen Änderungen kann es ev. schnell mal vorkommen,
    dass ein LH irgendwo eine IG-L verordnet, aber dann vielleicht diese Tafel nicht aufgestellt ist,

    und somit "Mitgliedsbeitrag" eingehoben wird ;)
    Hintergrund könnte da auch ein politischer sein, weil ja diese Regelung noch von den FPÖ-Verkehrsministern kommt, die IG-L Verordnung aber Sache der Länder ist,
    in Salzburg wurde ja jetzt z.B. ein IG-L aufgehoben, in Tirol jedoch aus einem IG-L ein permanter 100er


    luig nochmal, ein BEV ist nicht automatisch vom IG-L ausgenommen, die Ausnahme gilt nur in Verbindung mit dem Hinweisschild,
    deshalb auch meine Anmerkung, nicht einfach nur drauf vertrauen,

    ah ist ein IG-L brauche ich nicht einhalten, sondern aufpassen, ob auch diese Hinweistafel steht