ich kann dir eben nur berichten, wie es bei mir gelaufen ist, bis kurz vor der Auslieferung war eine Preiserhöhung nie ein Thema,
nur max. diese Option entfällt jetzt oder wird durch eine andere ersetzt,
1 Woche vor Auslieferung, als bereits das Auto zum Händler unterwegs war, informierte mich der Verkäufer, das Auto sei teurer als im KV,
dann hatte ich die Möglichkeiten:
1. die Erhöhung akzeptieren und Auto übernehmen
2. die Erhöhung nicht akzeptieren und warten, bis ich ein Auto bekomme, dass soviel kostet wie im KV vereinbart (laut Verkäufer wird das aber nicht mehr eintreten)
3. die Erhöhung nicht akzeptieren und KV kostenlos stornieren
er hat auch gemeint, ich kann gerne mit dem Rechtsanwalt kommen, dann erhalte ich das Auto aber auch nicht,
und sobald ich aber dem höheren Preis zustimme, bekomme ich das Auto und kann dann natürlich hinterher nicht mehr klagen, weil es ja einvernehmlich war
d.h. in Ö ist das ev. ein bisschen anders als wie bei euch,
weil man ja hier beim Verkaufsabschluss bereits den KV bekommt, dafür bekommen wir im Normalfall dann keine Auftragsbestätigung mehr, die ist eher für die Händler aber nicht für die Endkunden bestimmt,
bis Anfang 2022 war es in Österreich eigentlich nicht üblich, dass der KV nicht eingehalten wird und anders als in D hat es bei uns in der Vergangenheit auch keine Preiserhöhungen gegeben,
seit Anfang 2022 ist dies jedoch anders und steht mittlerweile bei uns auch im KV drinnen, dass der tatsächliche Preis bei Auslieferung bestimmt wird, daher hast da dann noch weniger Handhabe