hier ein Link von unserer Wirtschaftskammer:
mit gestiegenen Rohstoffpreisen können die momentan immer argumentieren, daher hast dann das Recht, kostenlos zu stornieren, falls du die Preissteigerung nicht akzeptierst
Ausnahmsweise können insbesondere exorbitante Preiserhöhungen, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die vom Händler nicht zu verantworten sind (wie etwa Preissteigerungen aufgrund höherer Gewalt wie etwa Kriege, Pandemien, Naturkatastrophen etc.) und zu einem erheblichen Missverhältnis zwischen Leistung (Lieferung des Produktes) und Gegenleistung (Kaufpreis) führen, zu einseitigen nachträglichen Preisanpassungen oder Vertragsauflösung durch den Händler führen: So kommen sowohl b2b als auch b2c insbesondere die Rechtsbehelfe der "nachträglichen wirtschaftlichen Unmöglichkeit" und der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" als Argument in Betracht. Allerdings müssen in beiden Fällen die strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Preissteigerungen an die Kunden weitergegeben werden können.