Beiträge von phchecker17

    k_floi Hattest du auch eine Klausel im Kaufvertrag, dass Preiserhöhungen nicht oder ab einem gewissen Punkt nicht mehr möglich sind? In DE müssen wir ja eh jede Preiserhöhung annehmen, weil in allen AGB drin steht, dass man unter 5% schlucken muss und drüber halt dann stornieren darf.

    Aber der Fall ist hier doch etwas anders, als dort jeweils beschrieben. Preissteigerungen wurden ja bereits weitergegeben und das war auch vereinbart. Nur eben nicht mehr ab Bau des Fahrzeugs. Hier von einer "nachträglichen wirtschaftlichen Unmöglichkeit" oder dem "Wegfall der Geschäftsgrundlage" zu sprechen für ein Fahrzeug, das vor der Preiserhöhung bereits gebaut wurde halte ich für seeeehr weit weg geholt.


    Niemand spricht davon, Preissteigerungen generell nicht akzeptieren zu wollen, es geht nur um die, die ab Bau des Fahrzeugs (zu alten Konditionen) noch dazu kommen sollten, die ja zuvor über den Kaufvertrag kategorisch ausgeschlossen wurden.


    So oder so: probieren geht über studieren, einfach mal entsprechende Schreiben aufsetzen und schauen was bei raus kommt - schlimmer als den kompletten Betrag zu zahlen wird es nicht werden ;)

    Die Story vom i3 hast du im anderen Forum dann wahrscheinlich nicht gesehen? Aufgesetzt und dabei fast einen Totalschaden verursacht - 15.000€ für einen "verbogenen Unterboden" :o Da ist auf jeden Fall Vorsicht geboten, sonst wirds tatsächlich schnell teuer.

    einseitige Preiserhöhungen bei Neuwagenbestellungen


    Da steht das eigentlich ziemlich gut drin, in AT wird das sehr ähnlich sein. Es gibt einen Vertrag, der eine Preiserhöhung ab einem gewissen Punkt ausschließt. Diese Klausel wurde nach beidseitigem Einverständnis aufgenommen. Zuvor gab es ja bereits Preiserhöhungen, die ja auch akzeptiert wurden bzw. werden. Die Preiserhöhung nach Produktion verstößt aber gegen die Vereinbarung im Kaufvertrag, die eine solche Erhöhung ja ausschließt. Rauskommen würde der Verkäufer hier ohne Weiteres nur wegen "Unmöglichkeit der Lieferung" (war ja wegen Lieferengpässen häufig der Fall) oder wegen "Inhalts- oder Erklärungsirrtums". Beides liegt hier nicht vor. Insofern kann man den Händler schon zur Lieferung auffordern, und wenn das ein Anwalt macht, dann würde es mich doch sehr wundern, wenn der Händler einen solchen Rechtsstreit wegen diesem Betrag riskiert. Für das Autohaus ist das ja keine große Summe und der Verkäufer wird diese Klausel sicherlich nie wieder in seine Verträge aufnehmen.


    So oder so: in dem Fall würde ich zumindest mal einen netten Brief mit Aufforderung zur Erfüllung des KV aufsetzen und an die entsprechende Position im Autohaus schicken. Dabei auf die Paragraphen zur Erfüllung des KV verweisen und erstmal hoffen, dass das schon reicht. Viele unterschätzen die Wirkung eines Einschreibens mit entsprechenden Fristen und Konsequenzandrohungen.

    Ich bin mit ordentlichen Schreiben schon aus so vielen Situationen rausgekommen, ohne je einen Anwalt gebraucht zu haben, darunter sogar mal ein Inkasso-Verfahren, weil jemand in meinem Namen nicht bezahlt hat. Der Brief mit der Fallnummer bei der örtlichen Polizei ging raus und ein paar Tage später kam die Info, dass das Verfahren eingestellt wurde und sie sich entschuldigen.


    Für mich persönlich sieht die Eskalationskette immer so aus:

    1. Persönliches Gespräch (sehr nett)

    2. Aufforderung per Mail (noch nett)

    3. Aufforderung per Schrift / Einschreiben (höflich, aber fordernd und direkt)

    4. Anwalt

    k_floi Ich denke in dem Fall hat man da schon Chancen, mit Anwalt weiter zu kommen. Man kann ja schließlich auf Vertragserfüllung bestehen. Das funktioniert nur dann nicht, wenn der Händler selbst keine Chance hat, weil beispielsweise das Auto nicht mehr geliefert wird, etc.

    Bei einem reinen Preisthema kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, kurz vor Auslieferung den Preis entgegen dem Vertrag zu erhöhen, damit man den Kunden zum Storno zwingt. Aber die Frage ist halt, wer macht sich die Mühe und was passiert dann mit dem Auto.


    Wie gesagt: rechtlich kann man schon versuchen, das durchzuboxen, ansonsten wäre in meinen Augen 50/50 ein guter Kompromiss für beide Seiten, wenn man dafür bereit ist.

    Mal schauen was noch alles entfällt, wenn ich meinen kriege^^ Das Türfach ist schade, aber verschmerzbar.

    Aber es ist wie ihr sagt, gerade so Details unterscheiden einen BMW von anderen Fahrzeugen, besonders mit M-Paket, das ja nicht gerade billig ist.


    Für mich zählt am Ende die bezahlte Ausstattung, also Assistenten, Fahrwerk, Kofferraumsensor etc. Der Rest hinterlässt dann einfach nur ein Gschmäckle wie wir hier sagen.

    Perfekt, dann habe ich es falsch verstanden. Hatte eh nicht mit Lichtern unter der Türe gerechnet, da ja der Teppich ausgerollt wird :)


    D.h. zusammengefasst:

    1. Beleuchtung der Stellräder entfallen (bereits letztes Update)

    2. Innenbeleuchtung des Türfachs entfallen

    3. Türbodenbeleuchtung abgelöst durch Schwellerbodenbeleuchtung (Welcome Carpet)


    Mehr ist also nicht entfallen?

    Ist aber bei BMW eigentlich nirgends der Fall. Es gibt teilweise die Boost-Wippe, aber kein anderes BEV hat Rekuperationswippen.


    Ich fände die natürlich ziemlich cool, aber momentan bin ich überzeugt davon, dass die ein Fehler im Konfigurator sind. Vor Allem gibts dir nur beim 35er/40er, der M50 hat keine Wippen.