Beiträge von phchecker17

    Am Ende ist doch die Frage, was man erreichen will, nicht immer ist hier gleich der Anwalt nötig.

    Ich hab schon so viel in meinem Leben ohne Anwalt lösen können, indem ich mich einfach zuvor über die rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten informiert habe.


    Also:

    Ersatzmobilität, Schadensersatz, o.Ä.? -> Das wird ohne Anwalt sicher nichts

    Stornierung -> evtl. kein Anwalt, da das eigentlich ein einfaches Thema ist.


    Grundsätzlich ist es absolut richtig, dass auch ein unverbindlicher Liefertermin zum in Verzug setzen ausreichend ist. Da gibt es dann entsprechende Fristen, die soweit ich weiß bei 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin sind. Jetzt hast du aber natürlich das Problem, dass auf der Bestellung was anderes steht als das, was dir der Händler gesagt hat. Wie das nun aussieht, weiß ich schon gar nicht, ist aber auch nicht schlimm.


    In Verzug setzen kannst du nämlich auf jeden Fall machen, da gibt es entsprechende Vorlagen. Du forderst zur Lieferung auf mit einer "fairen" Frist auf Basis des dir genannten Liefertermins und kündigst alternativ den Rücktritt vom Vertrag an und behältst dir weitere rechtliche Schritte vor. Das ganze immer schriftlich und mit Nachweis (Einwurfeinschreiben reicht), damit du auch ein klares Datum für die Frist hast. Das müsste an den gehen, bei dem du effektiv bestellt hast.

    Im Normalfall wir das ganze dann intern schonmal an die richtige Stelle eskaliert, die dann auch weiß, welche Rechte du als Verbraucher du an dieser Stelle tatsächlich hast. Und da ist das in den meisten Fällen dann ganz einfach: ist das Auto überhaupt schon gebaut? Kriegt man es auch anderweitig los? Lohnt es sich hier, einen Rechtsstreit zu riskieren?

    In den meisten Fällen (so kenne ich es auch schon vor Lieferengpässen, Wartezeiten, etc. - auch bei Wandlungen) kommt man aus dem Vertrag dann raus, weil der Verkäufer ja genau weiß, dass er nicht liefern kann.


    Darf ich fragen, wo du bestellt hast, wenn nicht über die BMW-Bank? Sixt? Alphabet? Geschäftskunde? Privat?


    P.S. Das ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur die Erfahrung meinerseits, dass ein ordentliches Schriftstück mit den richtigen Paragraphen häufig schon ausreicht, um zu erreichen was man will. Man braucht grundsätzlich einfach nur das richtige Druckmittel. In einem Fall habe ich sogar den Verbraucherschutz einfach in CC genommen (Vodafone) und ich war innerhalb von ein paar Stunden dann aus dem Vertrag draußen ;)

    Man muss sich einfach nur überlegen, welche Interessen der Geschäftsgegner hat und wie man das für sich nutzt.

    Hat denn eine andere Karte funktioniert?


    Als Plan B würde ich immer noch mindestens eine zweite Karte mitnehmen. Momentan hab ich 3:

    EnBW

    Maingau

    VW (Ellie)


    Da die alle keine Grundgebühr haben, wird wohl mit dem i4 dann noch die BMW-Card dazukommen, evtl. fliegt dann aber die Elli raus.

    Safe. Dann muss man halt subventionieren, weil wer hätte das denn ahnen können, dass das nun so teuer wird. Dazu wieder mehr Autobahnen, keine Sektorziele mehr, definitiv kein Tempolimit und auch keine Änderung bei Firmenwagensubventionen. How to "Germany Autoland" 101. Und ich kann nicht mehr tun, als zu wählen und zu hoffen, dass sich irgendwas ändert, in dem Wissen, dass das nicht passieren wird.

    Laut Ankündigung von BMW wird das nicht passieren, ist in meinen Augen auch absolut ausgeschlossen.


    Man kann sich am 3er G20/21 orientieren - wie immer:

    - Matrix statt Laser

    - Überarbeitete Ladeschale

    - Ein paar andere Kleinigkeiten, die ich nicht im Kopf hab


    Grundsätzlich ist der i4 aber ja schon ein halbes FL vom 4er, insofern wird da sonst nicht viel passieren.