Obwohl ich BEV-Treiber bin und davon profitiere, frage ich mich nach der Sinnhaftigkeit der Ausnahme vom IGL: 97% müssen sich an den Lufthunderter halten und 3 % dürfen 130 fahren
- das bringt doch nur Unruhe in die schon volle AB. Da stell ich den ACC auf 100 km/h und gut ist.
Das IG-L ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung und zum Immissionsschutz in Österreich. Dabei handelt es sich um ein Immissionsschutzgesetz, das eingeführt wurde, um die Luftqualität zu erhalten und den Ausstoß von Luftschadstoffen proaktiv zu reduzieren, und das lässt sich nunmal auf BEV und H2 Fahrzeuge nicht anwenden, da gibt es keinen tieferen Sinn dahinter. Es gibt einfach keine gesetzliche Grundlage e-Autos zu bestrafen wenn sie in einer IG-L Zone schneller fahren sofern die erlaubten Tempolimits eingehalten werden.