Wer viel fragt…
Ja, §14a gilt schon und fordert die Steuerbarkeit, faktisch ist das aber noch nicht umgesetzt, d.h. die Netzbetreiber haben ihrerseits noch gar keine Möglichkeit zur Steuerung umgesetzt. Und bis es dann umgesetzt wird, sieht die technische Lösung wieder anders aus (siehe APZ-Feld samt Telefonleitung im Zählerschrank und die tatsächlich genutzten SmartMeter mit Mobilfunk).
Wenn du nicht das vergünstigte Netzentgelt geltend machen willst, dann lade ganz normal mit einem mobilen Ladegerät.
Falls du eine feste Wallbox installierst, würde ich schon auf die Konformität achten, dürften sowieso fast alle Wallboxen mittlerweile sein.