wobei der Hersteller die ersten 6 Monate nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war, die restliche Zeit muss das der Kunde machen,
Das ist die gesetzliche Regelung, die hat BMW vertraglich zu Gunsten des Käufers sogar verändert.
BMW verzichtet 36 Monate ab Kaufdatum oder Erstzulassung (was früher eintrat) auf die Beweislastumkehr.
Sprich die ersten 36 Monate muss immer BMW beweisen, dass der Mangel bei Auslieferung nicht vorlag.
Das ist eine freiwillige Garantie, die mit dem Kaufvertrag geschlossen wird. Das kann sich zwar jederzeit ändern, aber ist der aktuell gültige Stand für Neuwagenkäufe.
Übrigens es sind nicht mehr 6 Monate bis zur Beweislastumkehr sondern seit knapp 3 Jahren 12.
Das BGB wurde dahingehend geändert. Auch mal was positives, weil das nicht nur für Autos gilt, sondern für alle neuen Verbrauchsgüter.