Vielen Dank, TripleK für Deine Erläuterungen. Mein dritter Nachbesserungsversuch startet am Montag. Mein Händler hat den Mangel mündlich als solchen anerkannt und ich bin sehr gespannt, ob ich das bauartbedingt-Argument dann auch präsentiert bekomme, wenn es wieder mit der Nachbesserung nichts wird (was ich mittlerweile befürchte). Ich melde aber auf jeden Fall Vollzug, wenn ich das Auto wieder zurückhabe. Hast Du schon mal darüber nachgedacht, zum Anwalt zu gehen und ein nettes Briefchen in Sachen Wandlung an BMW schreiben zu lassen? Mein Auto ist auch gekauft und ich brauche eine Lösung für den Wiederverkauf.
Mit Anwalt kannst Du vergessen, hab mich da mal erkundigt, da muss dann ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden der den Mangel auch so als Mangel feststellt. Da es ja auch stand jetzt kein Sicherheitsrisiko darstellt. Sondern legendlich ein Geräusch ist was beim überfahren von Unebenheiten auftritt. Somit ein unangenehmes Fahrgeräusch darstellt usw. usw.
Zudem wurde seitens BMW ja auch Maßnahmen unternommen (Federbein Austausch, Halter Klimakompressor, Spurstangen usw.) somit waren sie ja nicht untätig.