Beiträge von Genesis92

    Ich denke da an Pflegedienste, Pizza-Boten, Oma Ingrid usw.

    Ja, für solche Zwecke sollte er reichen, als vollwertiges Auto würde ich ihn dann aber trotzdem nicht bezeichnen wollen, dafür sind die Einschränkungen zu groß. Gut, muss dazusagen, ich hab da aber auch allgemein ne andere Sicht auf das Thema Auto. Mir würde zum Beispiel nichts unter der Top-Motorisierung einer Baureihe und nichts unter mindestens 50000€ Liste ins Haus kommen, ersteres weil ich nicht verstehe, warum man sich da freiwillig beschneiden sollte und zweiteres, weil ich bei Autos unter dieser Grenze sicher sein kann, dass der Hersteller an irgendeiner wichtigen Stelle was weggelassen hat, sei es die Materialqualität oder eben die Motorisierung etc.

    Gerade das Preis-/Leistungsverhältnis ist nichts, was man dem i4 ankreiden kann. Natürlich ist das eine Menge Geld, das will ich nicht bestreiten, aber man muss es in Relation zu anderen Neuwagen sehen, leider sind die Autopreise die letzten Jahre explodiert.

    Da stimmt ich dir voll und ganz zu, in Sachen Preis/Leistung ist der i4 unschlagbar, vor allem der M50. Wenn man bedenkt, dass ein Benziner in der Leistungsklasse gut und gerne 30-40 Tausend mehr kostet und selbst andere E-Modelle für den Preis des i4 entweder qualitativ schlechter sind oder eben langsamer, dann ist er in Relation eigentlich günstig.

    Auch im EcoPro?

    Sollte sein, wobei EcoPro, Comfort und Sport ja eigentlich Fahrmodi sind, würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn die bei abgestelltem Fahrzeug überhaupt eine Auswirkung hätten. Falls doch, würde ich dann schon nach dem Sinn eines Fahrmodus für ein geparktes Auto fragen müssen.

    Ich wollte das für meinen auch machen aber das sah nicht so aus als ob man das privat einstreichen kann

    Wenn du Fahrzeughalter bist, dann schon.

    Das Wichtigste zuerst:

    Die THG-Prämie für Firmenwagen steht immer der Person zu, die als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen ist.
    Handelt es sich beim Fahrzeug um einen Firmenwagen müssen Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel versteuert werden. Für Privatpersonen ist die Prämie steuerfrei.
    Beantragt man die Prämie für eine ganze Flotte kann sich das finanziell lohnen: Ab fünf Fahrzeugen gibt es Sonderkonditionen bei der Provision.


    Hab ich gefunden zu dem Thema.

    Übrigens: wer auf Mobilität angewiesen ist, der sollte sogar jeweils in die Partnerwerkstatt gehen, weil offensichtlich eine Versicherer kostenlos einen Ersatzwagen bezahlen, wenn man die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen lässt. So wäre es zumindest bei mir gewesen, allerdings ohne Werkstattbindung.

    Das Ding ist halt, zumindest bei gekauften Autos, dass die Gutachter und Partnerwerkstätten der Versicherung den Schaden gerne mal "günstiger" reparieren, bei Leasing ist das eher egal, aber wenn einem das Auto gehört, dann sind manche Reparaturen im Zweifelsfall langfristig nicht so gut für den Wiederverkauf. Deshalb hab ich das mit dem Gegengutachten auch immer gemacht, einmal war der Unterschied bei über 6000€ zwischen dem Gutachter der Versicherung und dem Gutachten meiner Vertragswerkstatt, unter anderem hatte der Gutachter der Versicherung Bauteile gar nicht erst mit aufgeschrieben, die offensichtlich kaputt waren. Als ich die HUK dann damit konfrontiert hatte, waren sie plötzlich einverstanden, dass ich das Auto bei meiner Werkstatt reparieren lasse und sie haben den vollen Betrag (abzgl. SB) übernommen. Kostenlosen Leihwagen hatte ich trotzdem, allerdings nicht von der Versicherung sondern von der Werkstatt, hatte mit dem Chef von dem Autohaus nen Deal, dass ich immer kostenlose Leihwagen bekomme, wenn ich mein Auto bei ihm in die Werkstatt bringe. Bei nem Wildunfall ein paar Jahre später (anderes Auto, selbe Marke) hatte ich das dann wieder so gemacht, da hat die HUK dann sogar auf ihren eigenen Gutachter verzichtet und die Reparatur in der Nicht-Partnerwerkstatt so freigegeben.

    Natürlich geht das mit den kostenlosen Leihwägen von der Werkstatt nicht bei jedem, aber zumindest den Vertragshändler mal den Schaden begutachten lassen, sollte man, finde ich, trotzdem. Er kennt die Besonderheiten der Modelle eben einfach besser als ein freier Gutachter und weiß deswegen auch besser, was es tatsächlich kosten wird bzw. was zusätzlich noch getauscht werden muss, das von außen nicht sichtbar ist.


    TL;DR: Werkstattbindung immer akzeptieren, um die 20% zu sparen, wirklich dran halten muss man sich eh nicht und gezahlt wird trotzdem, maximal muss man halt ein oder zwei Anrufe mehr machen bzw. einen Umweg mehr zur Wunschwerkstatt für das Gegengutachten in Kauf nehmen.