ist das nicht eh schon per Gesetz umgesetzt und geregelt?
Acoustic Vehicle Alert System
Seit 2019 müssen infolge der EU-Verordnung 540/2014, Hersteller neu typisierte Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit dem sogenannten "Acoustic Vehicle Alert System" (kurz AVAS) ausstatten. Seit 1. Juli 2021 sind die akustischen Warngeräusche nun auch für alle Neuzulassungen verpflichtend. Das System sorgt dafür, dass elektrifizierte Autos auch im geräuscharmen Bereich bei geringen Geschwindigkeiten bis 20 km/h ein Warnsignal aussenden und dadurch für gefährdete Verkehrsteilnehmer, wie blinde und sehbehinderte Fußgänger, Kinder oder auch Fahrradfahrer, eindeutig wahrnehmbar sind.
Bereits vor dem 1. Juli 2021 zugelassene und im Straßenverkehr befindliche Hybridelektro- und reine E-Fahrzeuge können weiterhin geräuschlos ohne AVAS unterwegs sein und müssen nicht nachgerüstet werden.
- Die Untergrenze für das akustische Warngeräusch liegt bei:
- 10 km/h bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A)
- und bei 20 km/h bei einem Schalldruckpegel von 56 dB(A)
- Die Obergrenze darf 75 dB(A) nicht überschreiten.
- Vorgeschrieben sind mindestens zwei beliebige Terzbänder:
- zwischen 160 Hz und 5 kHz (Mindestschallbedarf 1/3 Oktavbänder von 160 Hz < f < 5 kHz)
- eines davon aber jedenfalls mit einer Frequenz unter oder exakt 1,6 kHz (Terzband f ≤ 1,6 kHz)
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