naja, der Hersteller muss halt dann schon noch explizit nachweisen können, das ist wegen diesen Reifen,
weil angenommen, ich habe z.B. Winterreifen mit demselben Modell ohne *, weil es einfach 20-30 €/Stück billiger ist ohne BMW-Zertifizierung und mit Sommer mit * und fahre dann mit Sommerreifen in der Werkstätte, werden sie auch schwer sagen können,
der Schaden ist da, weil du vermutlich mal Reifen ohne * drauf hattest,
In der VTG-Situation könnte ich mir schon vorstellen, dass man da auch nach den Winterreifen fragt, wenn es tatsächlich ein VTG-Problem ist. Ist aber beim i4 ja nicht so, daher sehe ich dahingehend kein Problem, solange du natürlich nicht im Winter in der Werkstatt bist.
Grundsätzlich muss BMW aber ja nichts nachweisen, wenn du außerhalb der Garantie bist, denn einen Kulanzanspruch gibt es nicht. Ist die Garantie rum, bist du erstmal auf das Wohlwollen von BMW angewiesen. Und da ist halt nunmal bekannt, wie BMW das hier handhabt, unter Anderem eben mit den Sternreifen. Ich persönlich glaube auch nicht, dass man bei einem Motorschaden mit einem Verweis auf die Sternreifen heimgeschickt wird, aber dahingehend gibt es halt einfach noch keine Erfahrungswerte bei den BEV, daher ist der Hinweis eben angebracht.