dima Die Head-Unit ist ja für Änderungen an den Parametern (=Kodierung) gesperrt, d.h. man kommt da nicht mehr ran. Im US-Forum hat aber jemand durch Zufall herausgefunden, dass bei einem Softwareupdate in der Werkstatt der Fahrzeugauftrag ausgelesen wird und die Steuergeräte dann entsprechend parametrisiert werden. Bei ihm war es so, dass er das adaptive Fernlicht aktivieren wollte, aber nicht weiter kam. Er hatte aber vergessen, die Änderungen im Fahrzeugauftrag wieder rückgängig zu machen. Einige Monate später hat ihm die Werkstatt ein Update aufgespielt und auf einmal war das adaptive Fernlicht aktiviert.
Heißt: wenn ich die Dekodierung Zusatzfunktion aus dem Fahrzeugauftrag rauslösche und anschließend ein Softwareupdate von der Werkstatt (nicht OTA!) aufgespielt wird, dann müssten die entsprechenden Parameter in der Head-Unit beim Update ebenfalls gesetzt werden, so als ob das Fahrzeug für einen anderen Markt gebaut worden wäre, wo das Feature nicht deaktiviert wurde.
Zu den Konsequenzen: es gibt bis heute viele BMW, die das Feature mit diesem Technikstand haben und auch verwenden können. Aufgrund der EU-Regulierung wurde das Feature irgendwann in Software deaktiviert, aber auch nur für bestimmte Märkte. D.h. beispielsweise in den USA gibt es das Feature noch und es wurde auch damals mithomologiert. Dass die BE damit dann erlischt, würde ich anzweifeln, eben weil das Feature ja grundsätzlich verbaut und homologiert ist. Nach etwas Recherche könnte ich natürlich ein nachgerüstetes Assistenzsystem auch vom TÜV abnehmen lassen, allerdings betrifft das ja dann die Hardware, und da habe ich ja gar nichts dran verändert. Dennoch hat CJ#22 natürlich Recht, dass es ein Eingriff ist, der so von BMW nicht vorgesehen ist und der möglicherweise auch rechtliche Folgen im Falle eines Unfalls haben könnte. Ich hab die möglichen Konsequenzen für mich eingeordnet, aber das muss natürlich jeder selbst, der - vorausgesetzt es funktioniert überhaupt - das ebenfalls machen möchte.
Zu Teil 2: die Freischaltung von Features erfolgt nicht über den Fahrzeugauftrag, sondern soweit ich weiß über eine separate Plattform, an die man nicht ohne weiteres rankommt. D.h. ich könnte beispielsweise die IconicSounds in der Liste aktivieren, aber dann hab ich sie noch lange nicht im System drin. Kann aber auch sein, dass ich das mit dem VW-Konzern verwechsle. Ich bin mir aber sicher, dass es nicht so einfach ist, ein nicht gekauftes Feature nachträglich zu aktivieren.