So ging es mir auch. Mit wurde einfach eine neue AB geschickt, Ausstattung und Preis alles gleich nur der "unverbindliche Liefertermin" wurde auf "Kundenwunschtermin" geändert. Mein Verkäufer hat mir zwar bestätigt das dabei alle Rechten und Pflichten gleich wären, aber daran mag ich nicht so recht glauben.
Das ist mit Nichten so! Denn insbesondere die Regelung zum „in Verzug setzen“, ist begrifflich in den Bestellbedingungen klar auf den unverbindlichen Liefertermin gemünzt. Nicht auf den Kundenwunschtermin. BMW wird das schon mit einem Hintergedanken gemacht haben, sonst hätte man die alte Formulierung ja belassen können!
Mir ist das letztendlich egal, denn dran ändern kann ich sowieso nix, wenn ich das Fahrzeug haben möchte, und die Möglichkeit zur Fristsetzung bzw. in Verzugsetzung ist ja ohnehin eigentlich eine rein hypothetische.