Ich habe gerade extra nochmal geschaut, es gibt zwei Vorschriften, einmal eine bezüglich der Radarsysteme, das hier kein Halter genutzt werden darf, die andere sagt aus das diese Halter nicht gesetzeskonform sind:
Sachverhalt:
Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.
Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.
Auswirkung:
Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.