Ist das inzwischen auf offiziell für Deutschland möglich?
Da es den §23 Abs. 1c StVO gibt, der nachfolgendes aussagt, wird das in DE nie offiziell kommen:
(1c) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). 3Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
Bezüglich der Erkennung:
Gehe stark davon aus, dass die in den USA mit einem externen zusammen arbeiten, einer Blitzer App oder ähnliches und auf deren Datenbank zugreifen. Denn die Kamera wird sicher keinen Blitzer bei 200 so schnell erkennen, dass man hier noch Bremsen kann, oder wenn die wie bei uns im Busch stehen mit einem Netz drüber..
Bezüglich Codierung:
Wenn das zusammen mit einer anderen Länderausstattung hinterlegt ist, kann es sein, dass das nur durch BMW aktivierbar ist und nicht durch einfaches Codieren.. alles was mit Assistenzsystemen zu tun hat, ist in der Regel gesperrt, da BMW nicht will das hier wer reinpfuscht.