Ja das ist korrekt, in diesem Fall kannst du das nur zurückgeben solange du es noch nicht im Fahrzeug aktiviert hat.
Sprich testen geht da nicht wirklich, du musst wissen ob du die Funktion möchtest oder nicht. Ich habe sie beim G80 nicht, dafür aber im i4 war se drinn sowie beim X4 auch und ich erachte sie gerade im Berufsverkehr als recht angenehm.
Doch, das geht schon.
Es handelt sich um eine digitale Leistung, die keinen Ausschluss von Widerrufsrechten ermöglicht.
Man muss die Dienstleistung nutzten können und testen.
Im Falle eines Widerrufs wird ggf. nicht mehr der ganze Betrag erstattet, weil man schon was genutzt hat, aber der Vertrag wird beendet und das (meiste) Geld kommt zurück.
Steht auch so in den AGB.