Hätte eine Frage zu den H&R Federn. Diese besitzen ja eine Teiletypgenehmigung was sie ohne weiteren Veränderungen eintragsfrei macht. Richtig?
Würde bedeuten ich könnte diese in einem Leasingfahrzeug verbauen lassen und vor Rückgabe wieder zurückrüsten? Oder bin ich da falsch. Gibt es da Vorgaben seitens der BMW Bank als Leasinggesellschaft?