Eibach Federn- jetzt auch für I4, M60

  • Hätte eine Frage zu den H&R Federn. Diese besitzen ja eine Teiletypgenehmigung was sie ohne weiteren Veränderungen eintragsfrei macht. Richtig?


    Würde bedeuten ich könnte diese in einem Leasingfahrzeug verbauen lassen und vor Rückgabe wieder zurückrüsten? Oder bin ich da falsch. Gibt es da Vorgaben seitens der BMW Bank als Leasinggesellschaft?

  • ne falsch


    Nur Teile mit einer ABE sind Eintragsfrei, Federn haben aber nur ein Teilegutachten und müssen bei einer Prüfstelle abgenommen werden. Dazu gehört ein Vermessungsprotokoll von der Achsvermessung und die Scheinwerfer müssen neu eingestellt werden.


    Das ganze wird dann in Verbindung.mit deiner Rad Reifenkombination eingetragen und nur so darf es auch gefahren werden...

  • ne falsch


    Nur Teile mit einer ABE sind Eintragsfrei, Federn haben aber nur ein Teilegutachten und müssen bei einer Prüfstelle abgenommen werden. Dazu gehört ein Vermessungsprotokoll von der Achsvermessung und die Scheinwerfer müssen neu eingestellt werden.


    Das ganze wird dann in Verbindung.mit deiner Rad Reifenkombination eingetragen und nur so darf es auch gefahren werden...

    D.h. wenn man WR mit einer anderen Dimension fährt, muss man diese auch eintragen lassen?

    Aktueller Fuhrpark:

    BMW G26 i4 M50, BMW I15 i8 Roadster, BMW I01 i3s, MV Agusta F4, MV Agusta TR

    "Qualität besteht, wenn der Preis längst vergessen ist." (Zitat: Sir Henry Royce)

  • D.h. wenn man WR mit einer anderen Dimension fährt, muss man diese auch eintragen lassen?


    Kann unter Umständen so sein, muss mich aber korrigieren.....


    Scheinbar ist es beim i4 nicht nötig. Man muss halt immer ins dazugehörige Teilegutachten schauen. Bei H&R steht unter Punkt IV 3. wenn keine weiteren Änderungen am Fahrwerk vorgenommen wurden, muss man es nicht eintragen.

    Ich frage mich nur wer dann kontrolliert ob eine Achsvermessung gemacht wurde 🤔 War mir bisher nicht so bekannt.


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