Die Abdeckung für die Abschlepp-Öse ist bei mir bei zweiten Waschstraßenbesuch abgeflogen. Glücklicherweise hat sie keine Kratzer verursacht. Ich konnte die Klappe nach Betriebsschluss abholen.
Ich habe dann etwas Klebeband um die Klappenaufnahme in der Stoßstange gewickelt. Jetzt sitzt sie etwas strammer und ist bisher dran geblieben.
Ist es nicht ein Konstruktionsmangel, wenn die Abdeckung der Abschleppöse abfällt beim Durchfahren einer Waschanlage?
Es ist ja schließlich nichts Aussergewöhnliches. Ich stelle mir gerade vor wie so ein Schaden bei der Leasingrückgabe bewertet wird, da der Leasingnehmer prinzipiell keine Schuld an diesem Schaden trägt.