Was hast du auf die Fragen denn geantwortet? Und ich nehme an du bist Eigentümer und nicht Mieter?
Und was hättest du gesagt, wenn trotzdem dagegen gestimmt worden wäre?
Recht haben und Recht bekommen sind leider zweierlei Paar Schuhe, besonders wenn man selbst nicht beteiligt ist.
Brände in der Garage und Folgeschäden daraus sind unabhängig vom Fahrzeugtyp versicherungstechnisch geregelt, will heißen, es ändert sich für die Miteigentümer nichts.
Nummer 7 kann nur eine Wallbox bekommen, wenn dann das hierfür notwendige Energiemanagement eingebaut wird. Hierfür ist dann wiederum ein Mehrheitsbeschluss auf der Eigentümerversammlung notwendig. An diesen bin auch ich dann wieder gebunden und muss mich auch an den Kosten beteiligen.
Wenn schlussendlich gegen meine Wallbox gestimmt worden wäre, wäre mir natürlich nur der Klageweg, das Hinwirken auf das Energiemanagement oder der Verzicht geblieben. Das Energiemanagement bei 3 von 62 zeitnah durchzusetzen, ist noch unwahrscheinlicher - also wäre es wohl auf das Einklagen hinausgelaufen. Eine ordentliche Vorbereitung, ich denke man nennt das auf Neuhochdeutsch auch Stakeholdermanagement, kann die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung deutlich senken.