Beim genaueren Lesen der Bedingungen und etwas Spitzfindigkeit fällt mir zudem das hier auf:
"Die Leistungszusagen bestehen nicht, wenn ein Sachmangel an der Hochvolt-Batterie auf Unfallschäden
zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass in das BMW i Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht
genehmigt hat oder das BMW i Fahrzeug oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden sind"
BMW müsste also nach meinem Verständnis nachweisen, dass die AHK ursächlich für den Schaden ist. Es reicht nicht einfach nur, dass sie verbaut ist. Das dürfte reichlich schwer werden.
Ich werde nochmal bei Westfalia anfragen, wer genau die Genehmigungen ausstellt. Ob der Hersteller selbst oder eine Drittbehörde.
Ansonsten belasse ich es dabei. Die Chancen auf ein Problem sollten sehr gering sein, dafür müsste ja erstmal ein Defekt auftreten und dann auch noch eine Verweigerung seitens BMW vorliegen.
Grüße ![]()