Beiträge von chris.mrpc

    Beim genaueren Lesen der Bedingungen und etwas Spitzfindigkeit fällt mir zudem das hier auf:


    "Die Leistungszusagen bestehen nicht, wenn ein Sachmangel an der Hochvolt-Batterie auf Unfallschäden
    zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass in das BMW i Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht

    genehmigt hat oder das BMW i Fahrzeug oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden sind"


    BMW müsste also nach meinem Verständnis nachweisen, dass die AHK ursächlich für den Schaden ist. Es reicht nicht einfach nur, dass sie verbaut ist. Das dürfte reichlich schwer werden.


    Ich werde nochmal bei Westfalia anfragen, wer genau die Genehmigungen ausstellt. Ob der Hersteller selbst oder eine Drittbehörde.


    Ansonsten belasse ich es dabei. Die Chancen auf ein Problem sollten sehr gering sein, dafür müsste ja erstmal ein Defekt auftreten und dann auch noch eine Verweigerung seitens BMW vorliegen.


    Grüße :thumbup:

    Puh, das Kind wäre jetzt eh schon in den Brunnen gefallen. :(


    Aber das fände ich ein starkes Stück, wenn durch eine andere, zugelassene AHK die Akku Garantie flöten geht, obwohl man damit auch einfach nur die gleiche Anhängelast ziehen kann, für die der i4 eh schon zugelassen ist und die in den Papieren steht.


    Bei BMW nachfragen....ob man damit die Pferde nicht scheu macht?

    In den Gerantiebestimmungen steht „

    - in das BMW i Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht

    genehmigt hat oder das BMW i Fahrzeug oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller

    nicht genehmigten Weise verändert worden sind oder….

    Nun…ich gehe ja davon aus, dass eine AHK von Westfalia, die eine Zulassung für BMW hat dieser Bedingung entspricht

    Ich glaube ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.


    Verbaut wurde eine AHK von Westfalia zum anstecken, also nicht die originale, wohl aber mit Freigabe für den i4 und das ganze auch fachmännisch von einer BMW Niederlassung.


    Sorge hat mir auch nicht die Garantie für die Kupplung gemacht sondern die 8Jahre oder 160.000km Garantie für den Akku, da der ADAC das anführt.


    Sollte aber ja durch die vom Werk eingetragene Anhängelast kein Problem werden nach meinem Verständnis.

    Hallo zusammen,


    gestern bin ich über einen relativ jungen Bericht vom ADAC gestolpert, der vor der Nachrüstung von Anhängerkupplungen an Elektroautos warnt.


    Dabei soll die Garantie für Akku und Motor in Gefahr sein können, vor allem, wenn die Anhängelast nicht werksseitig eingetragen ist.


    Nun habe ich eine AHK von Westfalia nachrüsten lassen, das hat auch ein BMW Autohaus erledigt. Zudem sind von Anfang an 1600kg Anhängelast eingetragen. Man sollte ja erstmal denken - alles gut.


    Seht ihr hier die Gefahr, dass die Garantie beschnitten werden könnte? Kennt jemand einen solchen Fall?



    Beste Grüße und schönes Wochenende :)

    Nun muss ich doch nochmal nachhaken. In den COC Papieren stehen nur bei bestimmten Kombinationen M+S dabei. Heißt alle anderen Kombinationen sind nur für Sommerreifen erlaubt? Dann wäre nämlich die Mischbereifung 245/255 auf 18 Zoll generell nicht für den Winter zugelassen.


    Grüße

    Hallo zusammen,


    ich bin etwas im Zwiespalt bzgl. einem neuen Satz Felgen für die Winterbereifung meines i4 40 und erhoffe mir einen Rat.


    Folgende Situation:

    Gekauft wurde der Wagen mit einem Satz Felgen mit Sommerbereifung in der Mischdimension v245 h255 und dementsprechend 2 verschiedene Felgenbreiten (8,5 und 9 Zoll). Dabei lag ein Satz Winterreifen der gleichen Dimension, ohne Felgen. Nun hätte ich gerne einen neuen Satz Felgen dafür. Nichts leichter als das möge man denken, einfach die gleichen Dimensionen ordern wie bei den Sommerreifen.


    Nun denke ich aber darüber nach auf 245 ringsum zu wechseln, daher ggfs. 4x eine 8,5er Felge zu kaufen und evtl. (und hier kommt der Knackpunkt) die 255er Hinterreifen zu montieren, bis sie abgefahren sind und danach rundum 245er zu kaufen. Ich erhoffe mir von den 245er ein wenig Verbrauchsersparnisse im Winter und zudem einen günstigeren Reifenpreis. Was mir allerdings unklar ist, ob das ganze (255er Reifen auf 8,5er Felge) hier legal möglich ist. Laut gängigen Felgenbreitentabellen ist es wohl generell möglich.


    Was denkt ihr? Ist der Verbrauchsvorteil reell und relevant, lohnt sich die Aktion. Oder würdet ihr einfach bei der Mischbereifung bleiben und keine Experimente machen?


    Beste Grüße,

    Chris